EuGH: Kein Kostenerstattungsanspruch für erstmalige Überlassung einer Kopie der Patientenakte
In seiner Entscheidung vom 26.10.2023 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass die erstmalige Überlassung einer Kopie der Patientenakte durch den Arzt unentgeltlich zu erfolgen hat. Dies gilt nicht nur, wenn die Anforderung der Patientenakte zu den von der DSGVO erwähnten Zwecken erfolgt, sondern auch dann, wenn der Patient
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