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LG München I: Schriftformerfordernis in Kündigungsklausel von edates.de ist unwirksam

– LG München I, Urteil vom 30.01.2014 – 12 O 18571/13 (nicht rechtskräftig) I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen

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