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OLG Saarbrücken: Zur Beachtlichkeit eines „Vertraulichkeitsvermerks“ in einer eMail – Allgemeines Persönlichkeitsrecht – 5 U 5/12

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012, 5 U 5/12 – 4 O 287/11 Leitsätze des Verfassers 1. Als lediglich einseitige Erklärung ist ein „Vertraulichkeitsvermerk“ (Disclaimer) in einer eMail nicht geeignet, rechtliche Verpflichtungen des Empfängers auf Unterlassen der Weitergabe der betroffenen E-Mail zu begründen. 2.  Die Veröffentlichung von Korrespondenz, soweit diese

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