Schlagwort: Einstweilige Verfügung

OLG Frankfurt: Ausnahmsweise Entbehrlichkeit einer Abmahnung vor Durchführung des Eilverfahrens

Ein Anlass zur Stellung eines Eilantrages ohne vorherige Abmahnung ist ausnahmsweise dann gegeben, wenn eine solche Abmahnung von vornherein nutzlos erscheint, etwa weil der Antragsgegner – auch ohne eine förmliche Abmahnung erhalten zu haben – zu erkennen gegeben hat, dass er es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen will.

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OLG Frankfurt: Kein Entfall der Eilbedürftigkeit einer einstweiligen Verfügung durch vorherige Abmahnung des Antragsgegners – gekaufte Facebook-Fans

OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.04.2013, 16 W 21/13 Leitsätze des Verfassers 1. Die für den Erlass einer einstweiligen Verfügung notwendige Eilbedürftigkeit geht nicht verloren, wenn sich der Betroffene den Verletzer zunächst abmahnt und sich so um eine außergerichtliche Erledigung der Streitigkeit bemüht. 2. Für die Frage, ob ein Verfügungsgrund

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