Schlagwort: eMail

LG München I: Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH unwirksam (eDates.de)

LG München I, Urteil vom 12.05.2016 – 12 O 17874/15 (zum Zeitpunkt 05.07.2016: nicht rechtskräftig) Eine Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH betreffend eDates.de, wonach die Premium-Mitgliedschaft vom Nutzer  (unter Ausschluss einer Kündigung in „Textform“) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form“ z.B. per Email

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AG Pfaffenhofen a.d. Ilm: Kündigungsklausel von Elitepartner unwirksam

AG Paffenhofen a.d. Ilm, Urteil vom 30.09.2015 – 2 C 591/14 Unsere Mandantin war auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für elitepartner.de in Anspruch genommen worden. Ihre Kündigung per eMail hatte die EliteMedianet unter Berufung auf Formunwirksamkeit zurückgewiesen. Das Gericht erklärt die nachfolgende Klausel in den AGB von elitepartner.de, durch

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Elitepartner: Debitor Inkasso GmbH nimmt Klage beim AG Pfaffenhofen a.d. Ilm zurück

AG Pfaffenhofen a.d. Ilm, 2 C 591/14 Unsere Mandantin wird auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für die Nutzung von Elitepartner in Anspruch genommen. Nachdem das AG Pfaffenhofen a.d. Ilm der klagenden Debitor Inkasso GmbH mit Beschluss vom 19.08.2015 deutliche Hinweise erteilte und insbesondere erklärte, einen Ausschluss der Kündigung per

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LG München I: Schriftformerfordernis in Kündigungsklausel von edates.de ist unwirksam

– LG München I, Urteil vom 30.01.2014 – 12 O 18571/13 (nicht rechtskräftig) I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen

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OLG Saarbrücken: Zur Beachtlichkeit eines „Vertraulichkeitsvermerks“ in einer eMail – Allgemeines Persönlichkeitsrecht – 5 U 5/12

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012, 5 U 5/12 – 4 O 287/11 Leitsätze des Verfassers 1. Als lediglich einseitige Erklärung ist ein „Vertraulichkeitsvermerk“ (Disclaimer) in einer eMail nicht geeignet, rechtliche Verpflichtungen des Empfängers auf Unterlassen der Weitergabe der betroffenen E-Mail zu begründen. 2.  Die Veröffentlichung von Korrespondenz, soweit diese

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Elitepartner.de: DIG Debitor-Inkasso Gesellschaft verzichtet auf Forderung – Wirksame Kündigung per eMail

  Testurteile und Auszeichungen aus den Jahren 2005 bis 2012 bescheren Elitepartner ein vertrauenswürdiges Ansehen. Wie die Realität beim „Service Champion im erlebten Kundenservice“ aussieht, schilderte uns ein Mandant, der verzweifelt versuchte, sich von dem Vertrag mit Elitepartner zu lösen.

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