OLG Saarbrücken: Zur Notwendigkeit der vorgerichtlichen Konkretisierung von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet durch Bezeichnung von URLs
OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.04.2018 – 5 U 49/17 Die Inanspruchnahme einer Suchmaschinenbetreiberin als mittelbare Störerin setzt deren Nichttätigwerden trotz Kenntnis von der Rechtsverletzung voraus. Wie konkret eine Inkenntnissetzung erfolgen sollte, stellt das OLG Saarbrücken in seiner Entscheidung heraus. Hiernach ist stets die Bezeichnung der URLs zu den
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