OLG Nürnberg: Aufstehen vor 6:00 Uhr für Rechtsanwälte unzumutbar
OLG Nürnberg, Beschluss vom 13.12.2012 – 12 W 2180/12 § 91 ZPO, § 758a Abs. 4 ZPO, Nr. 7006 VV RVG Leitsätze 1. Macht die obsiegende Partei Reisekosten eines Rechtsanwalts geltend, der eine Partei vertritt, die bei einem auswärtigen Gericht verklagt wird, und der weder am Gerichtsort noch am
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