VG Köln: Widerruf der Registrierung als Inkasso-Rechtsdienstleister bei begründeter Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen
VG Köln, Beschluss vom 07.02.2014, 1 L 1262/13 Leitsätze des Verfassers 1. Die Registrierung eines Inkassodienstleisters im Rechtsdienstleistungsregister kann durch die zuständige Behörde widerrufen werden, wenn die begründete Annahme der Erbringung dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen besteht, § 14 Nr. 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz) 2. Die begründete Annahme der Erbringung dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen kann
Lesen -->