Schlagwort: Schmerzensgeld

Geldentschädigung für Werbe-E-Mail auf Grundlage von Artikel 82 Abs. 1 DSGVO – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unterlassenes Vorabentscheidungsersuchen

Ein auf Artikel 82 Abs. 1 DSGVO gestützter Geldentschädigungsanspruch für den Erhalt einer unerwünschten Werbe-E-Mail kann nicht mit der Begründung fehlender Erheblichkeit abgelehnt werden. Stellt sich in einem bei einem nationalen letztinstanzlichen Gericht schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts, muss dieses Gericht seiner Vorlagepflicht zum Europäischen Gerichtshof nachkommen,

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OLG Hamm: 7.000 € Schmerzensgeld für die Internet-Veröffentlichung eines Fotos, das die Abgebildete beim Oralverkehr zeigt

Fotos, die den Partner bei der Vornahme sexueller Handlungen zeigen (vorliegend: Oralverkehr) dienen ausschließlich privaten Zwecken. Die (konkludente) Einwilligung in die Nutzung ist regelmäßig auf die Dauer der Liebesbeziehung beschränkt (vgl. BGH, Urteil vom 13. 10. 2015 – VI ZR 271/14). Nach Beendigung der Beziehung kommen deshalb Unterlassungs-,

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LG Duisburg: Zum Schmerzensgeldanspruch einer 17-jährigen für die Veröffentlichung von Nacktfotos

Zur Begründetheit eines Schmerzensgeldanspruchs für die Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Minderjährigen durch die Veröffentlichung von Nacktfotos und -videos, bei deren Entstehung die beschränkt Geschäftsfähige im Rahmen eines Festivals aktiv mitgewirkt hat,  Landgericht Duisburg, Urteil vom 27.03.2017, 2 O 438/14 (nicht rechtskräftig)

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Veröffentlichung von Arbeitnehmer-Bildnissen zu Werbezwecken

BAG, Urteil vom 11.12.2014, 8 AZR 1010/13 Arbeitgeber sind gut beraten, wenn sie sich die Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen (Fotos und Videos) Ihrer Arbeitnehmer schriftlich erteilen lassen. Eine lediglich mündliche erteilte Einwilligung ist nicht geeignet, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung des Arbeitnehmers auszuschließen und kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach sich

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LG Kiel: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet – Schmerzensgeld 25.000,- Euro

LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, 4 O 251/05 § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB Schmerzensgeld bei unberechtigter Veröffentlichung privater Nacktfotos im Internet Leitsätze des Verfassers 1. Die unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung erotischer Fotos über das Internet begründet Schmerzensgeldansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie

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