Schlagwort: § 355 BGB

LG Berlin: Schlichter Link auf AGB, die Widerrufsbelehrung enthalten, unzureichend

Informationen über das Widerrufsrecht müssen dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört auch eine klare und verständliche Darstellung der Information. Der Verbraucher muss ohne weiteres erkennen können, dass und wo ihm die Widerrufsbelehrung zuteil wird. Hierzu reicht die schlichte Verlinkung der Bezeichnung „AGB“ auch dann

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BGH: Zum Vorliegen einer unzulässigen Beweislastumkehr durch Verwendung einer Checkbox im Online-Handel mit Verbrauchern

BGH, Urteil vom 15.05.2014, III ZR 368/13 Die Verwendung sogenannter Checkboxen im Online-Handel mit Verbrauchern ist weit verbreitet und üblich. Der BGH stellt fest, dass eine vorformulierte Bestätigung, die ein Verbraucher durch das Anhaken einer Checkbox  abgibt und die eine rechtlich erhebliche Erklärung beinhaltet, einer AGB-Kontrolle unterliegt. Führt die Bestätigung zu

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LG Frankfurt (Oder): Zur ordnungsgemäßen Belehrung über das Widerrufsrecht bei einer Partnerbörse

LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 13.08.2013, 16 S 238/12 Leitsätze des Verfassers 1. Hinsichtlich der Erteilung einer Widerrufsbelehrung im Fall einer Partnerbörse ist zwischen der anfänglichen Registrierung auf der Internetseite und dem Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft zu differenzieren. Maßgeblich für die Frage, ob der Kunde ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist,

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