„Akte außer Kontrolle“

Emotionen sind menschlich. In seltenen Fällen können aber auch Akten beinahe menschliche Züge annehmen. Vorsicht ist allerdings geboten, wenn diese „außer Kontrolle geraten“ und unberechenbar werden.

In einem gegen unseren Mandanten gerichteten Strafverfahren hatten wir Akteneinsicht beantragt und auch gewährt bekommen. Nach Einsicht stellten wir fest, dass offensichtlich ein Sonderband vorhanden ist, auf den in der Akte Bezug genommen wurde.

Auf unser Einsichtsgesuch in diesen Sonderband erhielten wir trotz mehrmaliger Erinnerung keine Reaktion von der Staatsanwaltschaft, so dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben wurde.

Soeben informiert uns die Staatsanwaltschaft:

„Ihrem Akteneinsichtsgesuch kann zurzeit nicht besprochen werden, da die Akte außer Kontrolle geraten ist. Nach dem Verbleib der Akte wird geforscht.“