7.100,- € für Adresseintrag im Internet: Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung

Mit 7.100,- € lässt sich der Geschäftsführer Jürgen Doll der Medienwerk Digital GmbH die Adresseinträge auf heimatportal.info fürstlich bezahlen. Dabei unterliegt das Zustandekommen der für die Dauer von drei Jahren geschlossenen Werbeverträge erheblichen rechtlichen Bedenken. Der Nutzen von Adresseinträgen auf heimatportal.info dürfte gegen Null tendieren, was auch dem Google Page Rank dieser Seite entspricht. Nun verzichtet Jürgen Doll  auf seine vermeintlichen Forderungen aus einem von unserer Mandantin im Dezember 2013 mit der Werbeagentur „Branchendienst-Online“ geschlossenen Vertrag.


Über die Medienwerk Digital GmbH berichteten wir zuletzt im November 2014:

Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung für Adresseintrag für schlappe 7.200,00 Euro!

Wir gehen auch vorliegend davon aus, dass dem Vertrag, den unsere Mandantin mit der Werbeagentur „Branchendienst-Online“ geschlossen haben soll, die sogenannte „Kölner Masche“ zugrunde liegt.

Die Kölner Masche ist darauf ausgerichtet, Werbeverträge zu erschwindeln. Am Telefon wird Gewerbetreibenden wahrheitswidrig erklärt, man habe bereits in der Vergangenheit in Werbeträgern Anzeigen geschaltet und biete dies auch in der nächsten Auflage an, oder es wird Bezug auf eine bestehende Anzeige in einem örtlichen Anzeigenmagazin genommen.

Abhängig von der Reaktion des Angerufenen wird sodann an diesen ein Faxformular verschickt, das den Eindruck eines Korrekturabzugs einer bereits bestehenden oder beauftragen Werbeanzeige erweckt, tatsächlich aber – regelmäßig im Kleingedruckten – eine Annahmeerklärung zum Abschluss eines mehrjährigen und umfangreichen neuen Anzeigenvertrages enthält. Durch den am Telefon suggerierten Zeitdruck und die optische Aufmachung des Telefax zielt die Kölner Masche darauf ab, die Gewerbetreibenden zur Unterschrift unter das Fax zu veranlassen, ohne dass diese den am Telefon behaupteten Sachverhalt überprüfen.

Vorliegend wurde der vermeintliche Werbevertrag über die Werbeagentur „Branchendienst-Online“ akquiriert. Der Sitz dieses Unternehmens lässt sich anhand des unserer Mandantin zugesandten Telefax kaum ermitteln.

Screenshot 2015-03-16 09.39.24

Im Telefonat mit der Mandantin wurde Bezug auf eine zuvor durch unsere Mandantin – örtlich – geschaltete Online-Anzeige Bezug genommen.  Man wolle die Daten abgleichen, weshalb noch während des Telefonats ein Telefax bei unserer Mandantin einging. Die Mandantin solle die Richtigkeit der Daten durch ihre Unterschrift bestätigten. Es müsse schnell gehen, so der Anrufer.

Die Rechnungslegung erfolgte anschließend über die in Bad Kreuznach ansässige Medienwerk Digital GmbH. Deren Geschäfsführer Jürgen Doll behauptet, die Vertragsausführung übernommen zu haben. Nachdem die Mandantin die erste Rechnung beglichen hatte und weitere Forderungen geltend gemacht wurden, wurde die Wirksamkeit des Vertragsverhältnisses durch uns bestritten.

Das Zustandekommen des Vertrages unterliegt erheblichen rechtlichen Bedenken. An Unwirksamkeitsgründen mangelt es unseres Erachtens nicht. Indem Herr Doll mit Schreiben vom 12.03.2015 auf die Geltendmachung weiterer Forderungen verzichtete, verhinderte er erneut eine gerichtliche Klärung durch das Landgericht Bad Kreuznach, die wir sehr gerne herbeigeführt hätten.