AG Berlin Mitte (erneut!): Kostentragung nach § 91a ZPO durch Ideo Labs aufgrund voraussichtlichen Unterliegens – 12 C 226/15

AG Berlin Mitte, Beschluss vom 27.08.2015, 12 C 226/15.

Auch im Rahmen unseres 2. Prozesses gegen die Ideo Labs GmbH beim Amtsgericht Berlin, das wir für unseren Mandanten aus Hannover führten, stellt das Gericht fest, dass die Ideo Labs GmbH voraussichtlich unterlegen wäre. Nachdem das Unternehmen nach Rechtshängigkeit der Klage sämtliche Klageforderungen erfüllt hatte, legt das Gericht der Betreiberin von dateformore.de durch Beschluss vom 27.08.2015 die Kosten des Verfahrens auf: “Unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes sind der Beklagten die Kosten aufzuerlegen. Denn die Beklagte wäre voraussichtlich unterlegen.”


Auf Erstattung von knapp 400,00 Euro Mitgliedsbeiträgen für dateformore.de, Freistellung von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten und Auskunft nach § 34 BDSG hatten wir geklagt. Nach Rechtshängigkeit erfüllte das Unternehmen sämtliche Klageforderungen, so dass wir den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärten. Die Ideo Labs hat dieser Erledigungserklärung trotz Belehrung nach § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht widersprochen, weshalb das Gericht gemäß § 91a Abs. 1 Satz 1 ZPO unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen über die Kosten des Verfahrens  zu entscheiden hatte.

Hierzu stellt das Gericht in seinem Beschluss vom 27.08.2015 – 12 C 226/15 – fest, dass die Ideo Labs in dem Verfahren voraussichtlich unterlegen wäre, weshalb ihr die Kosten durch Beschluss aufzuerlegen waren:

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Das Amtsgericht Mitte hatte mit Beschluss vom 14.08.2015 bereits in der Sache 5 C 199/15 entsprechend entscheiden:

AG Berlin Mitte: Kostentragung nach § 91a ZPO durch Ideo Labs aufgrund voraussichtlichen Unterliegens – 5 C 199/15


Die Vertragsschlüsse betreffend die von der Ideo Labs GmbH betriebenen Dating-Plattformen dateformore.de, daily-date.de, just-date.de und only-dates.de unterliegen unseres Erachtens ganz erheblichen rechtlichen Bedenken.


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