Schlagwort: Dating

SupremeFlirt der D.I.E. GmbH – Ungewollte Verlängerung der Schnuppermitgliedschaft (Anfechtung und Widerruf)

Die D.I.E. GmbH ist seit vielen Jahren mit zahlreichen Flirt- und Datingportalen im Internet vertreten. Von dem zuvor als Ideo Labs GmbH agierenden Unternehmen sind hier unter anderem die folgenden Portale bekannt: 18.dating, 4.dating, 6.dating, betterflirt.com, c.dating, click-and-date.de, daily-date.de, daily.dating, dateformore.at, dateformore.de, flirt-lounge.com, flirtdate18.com, flirtdatechat.com, flirtxx.com, flirtygirls.de, jdating.de,

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willigemilfs.de und gelegenheitssex.com: Paidwings AG verzichtet auf sämtliche Forderungen

Sex-Dating, Casual-Dating, Flirten und Chatten. Verbraucher, die sich auf Internetportalen tummeln, die derartige Leistungen anbieten, werden häufig mit einem Geschäftsmodel konfrontiert, das sie teuer zu stehen kommen kann. Schnuppermitgliedschaften und zeitlich beschränkte Mitgliedschaften, die sich automatisch verlängern, sind hier die Regel. Teilweise wird aus dem 1,- € Schnupper-Schnäppchen

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Universelles Anschreiben für Abofallen – Musterbrief für Flirt- und Datingportale*

*Beitrag wird laufend aktualisiert. Verbraucher, die im Bereich Flirt und Dating in die Abofalle getappt sind, schreiben sich oft um Kopf und Kragen. Die sicherste und im Ergebnis auch kostenschonendste Art, derartige Ärgernisse schnellstmöglich zu beenden, ist die anwaltliche Vertretung. So gibt es kaum Verträge in diesem Bereich,

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parwise.de – Frontline Digital GmbH verzichtet auf Forderungen in Höhe von 5.000,- €

Fehler im Aufbau und Inhalt von Webseiten, die Verbraucher zu einer Zahlung verpflichten sollen, können weitreichende Folgen haben. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt in der Regel dazu, dass Verbraucher ihre Willenserklärung noch zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen können. Inhaltliche Mängel, die geeignet sind, einen Irrtum über

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OLG Dresden: Fristlose Kündigung bei Online-Partnervermittlung

Das OLG Dresden bestätigt, dass auch Online-Partnerschaftsvermittlungsverträge (vorliegend: partnersuche.de) jederzeit gemäß § 627 BGB fristlos gekündigt werden können, wenn sie als Dienste höherer Art zu qualifizieren sind. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag ein besonderes Vertrauen zum Auftragnehmer voraussetzt und in besonderem Maße die Privat- und lntimssphäre des Kunden berührt (vgl.

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LG Berlin in Sachen Ideo Labs – Eine Entwertung des Widerrufsrechts par excellence

LG Berlin, Urteil vom 30.06.216 – 52 O 340/15 Das Landgericht Berlin setzt sich im vorliegenden Urteil mit den Datingportalen dateformore.de, dateforemore.at und daily-date.de, daily-date.at der Ideo Labs GmbH auseinander. Dabei folgt es der Meinung der beklagten Ideo Labs GmbH, dass es sich bei dem Angebot auf den streitgegenständlichen

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AG Berlin Mitte (erneut!): Kostentragung nach § 91a ZPO durch Ideo Labs aufgrund voraussichtlichen Unterliegens – 12 C 226/15

AG Berlin Mitte, Beschluss vom 27.08.2015, 12 C 226/15. Auch im Rahmen unseres 2. Prozesses gegen die Ideo Labs GmbH beim Amtsgericht Berlin, das wir für unseren Mandanten aus Hannover führten, stellt das Gericht fest, dass die Ideo Labs GmbH voraussichtlich unterlegen wäre. Nachdem das Unternehmen nach Rechtshängigkeit der Klage sämtliche

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Dating mit just-date.de: Ideo Labs erstattet Beiträge und 1,5 Geschäftsgebühr

*Update (20.08.2015): Betreffend unsere beiden Klagen beim AG Berlin Mitte hat die Ideo Labs unseren Mandanten sämtliche Beiträge und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren erstattet, weshalb wir die Rechtsstreite in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Die Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Portale just-date.de, dateformore.de, only-dates.de und daily-date.de der Ideo Labs GmbH aus Berlin

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Ideo Labs – „Eine Affaire hat noch nie geschadet“ – Teil II – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Neben dateformore.de, daily-date.de und just-date.de offeriert die Ideo Labs GmbH aus Berlin mit only-dates.de ein Portal für „aufregende Dates“ und „prickelnde Abenteuer“. Die Inanspruchnahme des Willkommensgeschenks – einer 14-tägigen Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 1,00 Euro – kann auch im Fall von only-dates.de zu hohen Folgekosten führen. Denn das Unternehmen verlangt eine Kündigung

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LG Köln: Wo flirten draufsteht, muss auch flirten drin sein…

Zahlreiche Datingportale ködern ihre Kunden mit einer kostenlosen Registrierung. Häufig schnappt die Falle zu, wenn der Kunde erstmalig Nachrichten lesen oder versenden möchte. Hierfür ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich. Die hierfür angebotenen kostengünstigen „Schnupper-“ oder „Premium-“ Mitgliedschaften für teilweise 1,00 €, die „nur heute“ oder „wenige Tage“ für einen Schnäppchenpreis angeboten werden, entpuppen sich schnell

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LG München I: Schriftformerfordernis in Kündigungsklausel von edates.de ist unwirksam

– LG München I, Urteil vom 30.01.2014 – 12 O 18571/13 (nicht rechtskräftig) I. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu unterlassen nachfolgende oder mit diesen inhaltsgleiche Bestimmungen

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