AG Bremen: Keine Kohle für milfs.ch + Anspruch auf Datenlöschung (Flirtano GmbH)

Munter mahnte die Flirtano GmbH unseren Mandanten wegen einer Forderung für die Nutzung von milfs.ch. Der Mandant hatte sich dort niemals angemeldet. Vorgerichtlich schaltete die Flirtano GmbH – so, wie wir das gewohnt sind – auf stur. Nun richtet ein Versäumnisurteil des AG Bremen die Schrägläge. 


AG Bremen, Versäumnisurteil vom 07.11.2017, 17 C 317/17 (milfs.ch – Flirtano GmbH):
Kein Anspruch auf Nutzungsentgelt für milfs.ch; Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten


Tenor

1. Es wird festgestellt, daser die Beklagten gegen den Kläger kein Zahlungsanspruch
in Höhe von 367,10 CHF zusteht.

2. Die Beklagte wird verurteilt, sämtliche bei ihr zur Person des Klägers gespeicherte
Daten mit Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils zu löschen.


Die Berechtigung von Forderungen der Flirtano GmbH für die kostenpflichtige Nutzung von Sex-Dating Seiten sollten stets hinterfragt werden. Dies gilt insbesondere für die folgenden Seiten: 

  • tempodates.de
  • milfs.de
  • milfs.ch
  • reifekontakte.de
  • firstdate.at
  • justdate.at

Diese Angebote dürften rechtlich angreifbar sein. Anzusetzen ist dabei insbesondere an der Widerrufsbelehrung. Zudem kommt eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung in Betracht. Auch Verbraucher, die schon länger für das Angebot zahlen, sollten eine rechtliche Prüfung in Betracht ziehen und ggf. zu Unrecht geleistete Mitgliedsbeiträge zurückfordern. 


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