just-date.de: D.I.E. GmbH verzichtet auf Forderungen in Höhe von 2.160,- €

Sex- und Casual-Dating

Sex- und Casual-Dating steht hoch im Kurs. Zumindest scheint dies – gemessen an der Zahl der Mandatsanfragen – so. Dabei kommt es häufig zu ungewollten Abonnement-Verträgen, die als harmlose Schnuppermitgliedschaft begonnen haben.

14 Tage Mitgliedschaft für 1,- €

14 Tage Mitgliedschaft für 1,- €. Das nehmen die Mandanten locker mit und übersehen die wirtschaftlichen Folgen im Falle einer Nichtkündigung: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein halbes Jahr zum Preis von 89,90 € monatlich. So geschehen im Falle eines Mandanten, der im Juni 2018 arglos die 14 Tage Schnuppermitgliedschaft für just-date.de der D.I.E. GmbH bestellt hatte. Bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt war hiernach eine Gesamtforderung von 24 Monaten zu je 89,90 € aufgelaufen. Ein stolzes Sümmchen von insgesamt 2.157,60 €.

Forderungen der D.I.E. GmbH sind angreifbar

Glücklicherweise läuft auch bei den Anbietern der Sex- und Casual-Dating Portale nicht immer alles glatt. So kommt es, dass Fehler im Angebot dazu führen, dass die Verträge rechtlich angreifbar sind. Im Fall des Mandanten konnten zahlreiche Unwirksamkeitsgründe geltend gemacht werden. Dies führte dazu, dass die D.I.E. GmbH aus Kulanzgründen schließlich auf sämtliche Forderungen gegen den Mandanten verzichtete.

Welche Portale werden von der D.I.E. GmbH betrieben?

Diese Fälle zeigen, dass es sich lohnt gegen zweifelhafte Forderungen anzugehen. Betreffend die D.I.E. GmbH sollten insbesondere Forderungen für Mitgliedschaften auf den folgenden Portalen einer Überprüfung auf Ihre Rechtmäßigkeit unterzogen werden:

4.dating
6.dating
c.dating
click-and-date.de
daily-date.de
daily.date.at
daily.dating
dateformore.at
dateformore.de
flirt-lounge.com
flirtdate18.com
just-date.de
lol-date.de
mega.date
million-dates.com
now-date.de
only-dates.de
s.dating
wow-date.de
single.dating

Häufig lassen sich Rechtsfehler finden, die einen Widerruf noch 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss möglichen machen. Auch Anfechtungen, zum Beispiel wegen Irrtums sind möglich. Schließlich kann es sein, dass Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, zum Beispiel die Klausel, wonach sich eine Testmitgliedschaft nach Ablauf automatisch um eine 6 Monate Mitgliedschaft zu 89,90 Euro im Monat verlängert.

Fazit

Verbraucher, die sich über den Tisch gezogen fühlen und meinen, dass der ein Vertragsschluss im Internet nicht mit rechten Dingen zuging, sollten derartige Sachverhalte nicht schleifen lassen. Oft summieren sich die Forderungen zu Beträgen, mit denen man einen Kleinwagen kaufen könnte. Hier hilft der Anwalt. :-)