Terminsgebühr bei Erscheinen aber Nichtverhandeln des Gegenanwalts – LG Regensburg, Beschluss v. 10.03.2022
Wann immer im Anwaltsprozess ein postulationsfähiger, zunächst vertretungsbereiter Rechtsanwalt im Termin anwesend ist, scheidet eine Herabsetzung der Terminsgebühr auf einen Gebührensatz von 0,5 aus.
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