LG Frankfurt: Anspruch auf Unterlassung von Briefwerbung nach Widerspruch (Reichweite der Unterlassungserklärung)
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.02.2019, 2-03 O 337/18 § 7 Abs. 1 S. 2 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG Leitsatz Versendet eine Bank trotz des erfolgten Widerspruchs eines Verbrauchers ein persönlich adressiertes Werbeschreiben an diesen, so kann einer qualifizierten Einrichtung ein Anpruch auf Unterlassung gemäß §§ 8
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