Schlagwort: § 823 Abs. 1 BGB

OLG Saarbrücken: Zur Beachtlichkeit eines „Vertraulichkeitsvermerks“ in einer eMail – Allgemeines Persönlichkeitsrecht – 5 U 5/12

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012, 5 U 5/12 – 4 O 287/11 Leitsätze des Verfassers 1. Als lediglich einseitige Erklärung ist ein „Vertraulichkeitsvermerk“ (Disclaimer) in einer eMail nicht geeignet, rechtliche Verpflichtungen des Empfängers auf Unterlassen der Weitergabe der betroffenen E-Mail zu begründen. 2.  Die Veröffentlichung von Korrespondenz, soweit diese

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OLG Stuttgart: Hühnerhof, Hühnerstall und Saustall – Zur Abgrenzung zwischen durch Art. 5 GG Abs. 1 GG geschützter Satire und Schmähkritik im Rahmen einer Hotelbewertung

OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2013, 4 U 88/13 Leitsätze des Verfassers 1. Die Betreiber eines Hotelsbewertungsportals, auf denen fremde Inhalte für andere Nutzer bereit gehalten werden, fungieren als Host-Provider, mit der Folge einer nur eingeschränkten Verantwortlichkeit als Störer, wenn die Einträge  weder selbst verfasst wurden noch ein Zueigenmachen

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AG Leipzig: Unzulässige Drohung mit einem Schufa-Eintrag stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, 118 C 10105/09 Leitsätze des Verfassers: 1. Sinn des Schufa-Systems ist der Schutz der Wirtschaftsteilnehmer vor zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern, nicht aber die Durchsetzung möglicherweise unberechtigter Forderungen. Den Gläubigern soll nicht eine allgemeine Drohkulisse zur Verfügung gestellt werden, bei der das Schufa-System zu reinen

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AG Düsseldorf: GWE zum Unterlassen verurteilt – 21 C 2099/13

AG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2013 – 21 C 2099/13 – Versäumnisurteil Bereits mit Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2012 – I-20 U 100/11 wurde die GWE verurteilt, es bei Meidung festzusetzender Ordnungsmittel im Wettbewerb zu unterlassen, mit ihrem Eintragungsangebot zu werben. Das Rechtsmittel gegen dieses Urteil wurde vom BGH

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LG Kiel: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet – Schmerzensgeld 25.000,- Euro

LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, 4 O 251/05 § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB Schmerzensgeld bei unberechtigter Veröffentlichung privater Nacktfotos im Internet Leitsätze des Verfassers 1. Die unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung erotischer Fotos über das Internet begründet Schmerzensgeldansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie

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BGH: Zur Störerhaftung des Hostproviders bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Blogger „blogspot.com“ – VI ZR 93/10

BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 ZPO § 32; EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 1 Ah, § 1004 a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das

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LG Essen: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Nennung des Namens einer Privatperson auf einer Gegnerliste im Internet – 4 O 263/12

LG Essen, Urteil vom 26.09.2012, 4 O 263/12 Das LG Essen stellt fest, dass die Veröffentlichung des Namens einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden darf. Soll der Name der Privatperson in einer Gegnerliste im Internet

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OLG Hamm: Streitwert für unerwünschte Werbung per Post beträgt 4.000 Euro – 9 W 23/13

OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013 – 9 W 23/13 §§ 48 Abs. 2 GKG, 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 1 BGB Leitsätze 1. Der Streitwert für eine Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben orientiert sich insbesondere an dem Interesse der Klägerin im Einzelfall, durch die entsprechende Werbung der

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Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Zusendung unerwünschter Werbung – GWE schlägt Vergleich vor

In Sachen GWE Wirtschafts-Informations GmbH sollte es seit den Urteilen des BGH vom 30.06.2011 – I ZR 157/10 – „Branchenbuch Berg“ und vom 26.07.2012 – VII ZR 262/11- ja ruhig geworden sein. Könnte man meinen. In einem aktuellen Beschluss des AG Düsseldorf zum Az. 34 C 2442/13 weist das

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