OLG Dresden: Zum Vorliegen unzulässiger Schmähkritik auf Facebook im Rahmen einer Privatfehde
Öffentliche Äußerungen, die ohne Auseinandersetzung mit der Sache ausschließlich die Herabsetzung einer Person bezwecken (Schmähkritik) stellen einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Dabei hat die Annahme einer Schmähung wegen des mit ihr typischerweise verbundenen Unterbleibens einer Abwägung gerade in Bezug auf Äußerungen, die als Beleidigung und damit als
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