Schlagwort: Fristablauf

Rechtsmittelversand mit der Post: Vertrauen auf Zugang am nächsten Werktag

Im einem Urteil vom 13.03.2017 stellt das AG Frankfurt a. M. fest, dass die Aufgabe einer Einspruchsschrift zur Post am Tag vor dem Fristablauf nicht rechtzeitig erfolgt. Gemäß § 270 Abs. 2 Satz 2 ZPO bzw. § 2 Nr. 3 Post Universaldienstleistungsverordnung muss bei überörtlichem Postverkehr mit einer Postlaufzeit von zwei Werktagen

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