Schlagwort: Transparenzgebot

LG München I: Unzulässige Verarbeitung von Nutzerdaten auf beliebigen Flirt- und (Sex-)Dating-Portalen des gleichen Anbieters

Dieser Monat scheint für Verbraucher unter einem guten Stern zu stehen. Endlich befasst sich ein Gericht mit dem absoluten „no-go!“ einer datenschutzrechtswidrigen Veröffentlichung von Daten von Nutzern eines Flirt- und Datingportals auf anderen Portalen des Anbieters. Wie füllt man ein neues Flirt- und Datingportal mit Leben? Man nehme

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Prüft eure Berufsunfähigkeitsversicherung Kollegen! „Schreibtischtäterklausel“ unwirksam

Die in Verträgen über eine Berufsunfähigkeitsversicherung verwendete Klausel „Als versicherter Beruf im Sinne der Bedingungen gilt die vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt konkret ausgeübte Tätigkeit mit der Maßgabe, dass sie zu mindestens 90 Prozent als Schreibtischtätigkeit in Büro, Praxis oder Kanzlei ausgeübt wird. Im Falle einer BU-Leistungsprüfung erfolgt

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LG München I: Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH unwirksam (eDates.de)

LG München I, Urteil vom 12.05.2016 – 12 O 17874/15 (zum Zeitpunkt 05.07.2016: nicht rechtskräftig) Eine Kündigungsbestimmung in den AGB der Be Beauty GmbH betreffend eDates.de, wonach die Premium-Mitgliedschaft vom Nutzer  (unter Ausschluss einer Kündigung in „Textform“) unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende in gesetzlich geregelter „Elektronischer Form“ z.B. per Email

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AG Hamburg: Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine Persönlichkeitsanalyse nach Widerruf – Elitepartner

Die Recht eines Verbrauchers, sich durch einen Widerruf vom Vertrag zu lösen, erfasst nach einer Entscheidung des AG Hamburg aus 2012 im Falle von Elitepartner auch die Befreiung von den Kosten für eine Persönlichkeitsanalyse. Da Elitepartner sich in den aktuellen AGB vorbehält, im Falle eines Widerrufs einen Wertersatz in Höhe von

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LG Hamburg – 312 O 412/12: Ausschluss einer Kündigung per E-Mail in AGB unwirksam (elitepartner.de)

LG Hamburg, Urteil vom 30.04.2013, 312 O 412/12 (nicht rechtskräftig) Das LG Hamburg stellt fest, dass eine Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, durch die es zur Wirksamkeit einer Kündigung der Schriftform (unter Ausschluss der elektronischen Form) bedarf, unwirksam ist, wenn sie in einem ansonsten vollständig elektronisch betriebenen Geschäft des elektronischen

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