KG Urteil v. 15.09.2021 – Unzulässige E-Mail Werbung auch bei nur unwesentlich ins Gewicht fallenden werblichen Teil der E-Mail
Enthält eine E-Mail neben einem nicht-werblichen Teil auch einen – wenn auch nur 8 Worte umfassenden – werblichen Teil, ist für eine Annahme, die Nutzung der elektronischen Post sei durch den zulässigen Teil der E-Mail insgesamt gerechtfertigt, „kein Raum“.
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