LG Düsseldorf: Mahnschreiben der GWE Wirtschaftsinformations-GmbH stellen Störung des lauteren Wettbewerbs dar und sind daher unzulässig
LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012, 38 O 37/12 Leitsätze (des Verfassers) 1. Der Versuch, gegen die Betroffenen unter Berufung auf den behaupteten Vertrag Ansprüche herzuleiten und durchzusetzen, ist als Störung des lauteren Wettbewerbs anzusehen, wenn der Vertrag darauf beruht, dass die Marktteilnehmer in eine „Vertragsfalle“ gelockt worden sind. 2. Wenn
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