4100,- € für Anzeigenwerbung – Vivag Ltd. verzichtet auf Forderung

Die Kölner Masche lohnt sich. Jedenfalls für die Anwender. Knapp 4.100,- € sollte der Anzeigenvertrag kosten, zu dem unsere Mandantin via Telefon und Fax bestimmt wurde.

Dabei ist die Vorgehensweise bei der Kölner Masche stets die gleiche. Ein Cold Call, in dem der Callcenter-Mitarbeiter auf eine bereits bestehende Werbeanzeige Bezug nimmt. Die Daten sollen noch einmal auf Ihre Richtigkeit hin überprüft werden. Noch während des Anrufs erhält der Angerufene ein Fax übermittelt, in dem seine bereits – tatsächlich über einen anderen Anbieter – veröffentlichte Werbeanzeige abgebildet ist. Das ganze sieht aus wie ein Korrekturabzug. Ein – aufgrund der Übermittlung per Telefax – schlecht lesbarer Fließtext, in dem eine Entgeltbestimmung getroffen wird und ein telefonischer Hinweis auf die Eilbedürftigkeit der Rücksendung, weil die nächste Auflage kurz vor dem Erscheinen steht.

Die angerufenen Unternehmer, regelmäßig mit ihrer Arbeit beschäftig, erkennen ihre Anzeige und verkennen, dass hier ein neuer Anzeigenvertrag geschlossen werden soll. Mit Unterzeichnung und Rücksendung des Fax soll der Vertrag geschlossen sein.

Manche Anbieter lassen sich derartige Anzeigenverträge mit über 7.000,- € entlohnen. Im Fall unserer Mandantin sollte diese knapp 4.100,- € für die Abbildung ihrer Unternehmensdaten in dem Werbeobjekt „Bürgerinformation“ auf den Tisch legen, das in drei Auflagen von mindestens 1.000 Stück je Auflage an Postfachinhaber verteilt werden sollte.

Angerufen wurde die Mandantin von einem – deutsch-sprechenden – Mitarbeiter der BBI Reklam A.S. aus 34848 Istanbul. Anschließend die obligatorische Abtretung, im vorliegenden Fall an die Vivag Ltd. aus London. Schließlich Geltendmachung durch das Aktivainkasso mit Sitz in der Industriestr. 36 in 55543 Bad Kreuznach.

Dabei handelt es sich bei der Industriestr. 36 in Bad Kreuznach um keine unbekannte Adresse. Hier nimmt die Medienwerk Digital GmbH ihren Sitz, die ebenfalls Forderungen aus übernommenen Anzeigenverträgen geltend macht.

Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung für Adresseintrag für schlappe 7.200,00 Euro!

7.100,- € für Adresseintrag im Internet: Medienwerk Digital GmbH verzichtet auf Forderung

Im Fall einer anderen Mandantin, die zunächst nicht anwaltlich vertreten war, unterblieb die Forderungsabtretung und die BBI Reklam A.S. ließ durch ihren Prozessbevollmächtigten im April 2015 den Erlass eines Mahnbescheids beantragen (gegen den wir selbstverständlich Widerspruch eingelegt haben). Auch in diesem Fall meldete sich nach unserem Widerspruch am 20.05.2015 das Aktivainkasso, zunächst mit einem – denkbar schlechten – Vergleichsangebot.

Im vorliegenden Fall verzichtet die Vivag Ltd. nach einigem Schriftverkehr mit der BBI Reklam, der Vivag Ltd und dem Aktivainkasso mit Schreiben vom 13.05.2015 auf ihre Forderungen und storniert den Vertrag. Leider. Wie bereits in den anderen von uns bearbeiteten Sachverhalten hatten wir einer gerichtlichen Klärung entgegengesehen, woran die Gegenseite offensichtlich kein Interesse hegt.

Über die Einzelheiten dieses Falles hatten wir bereits im Vorfeld berichtet:

Vertragsschluss á la “Kölner Masche”: Nutzlos-Werbung für 3.500,- €


Betroffene, die aus einem Anzeigenvertrag in Anspruch genommen werden, zu dem sie nach Art der Kölner Masche bestimmt wurden, sollten sich – sowohl vorgerichtlich als auch im gerichtlichen Mahnverfahren – unbedingt anwaltlich vertreten lassen! Unseren Informationen nach verliefen die eigenen Bemühungen der Unternehmer, sich von dem Vertrag zu lösen, stets ergebnislos. Die uns vorliegenden Verträge leiden unter erheblichen Rechtsmängeln, die ihre Unwirksamkeit nach sich ziehen.