Eine Affaire hat noch nie geschadet… daily-date.de – Teil I: Vertragsschluss und Widerruf

Kostenlose Anmeldung und die Aussicht auf eine Affaire scheinen die richtigen Zutaten für einen guten Kuchen zu sein. So stürzen sich die dating-willigen Nutzer ins Abenteuer der Ideo Labs GmbH aus Berlin. Eine einladend posierende Blondine als Teaser und fertig ist die Einladung ins Wunderland der einsamen Herzen.

Screenshot vom 07.05.2015 - Mosaik durch Verfasser
daily-date.de – Screenshot vom 07.05.2015 – Mosaik durch Verfasser

Meine Anmeldung steht kurz bevor. Let´s see what we got here….

Eine Affaire hat noch nie geschadet... daily-date.de - Teil I: Vertragsschluss und Widerruf
daily-date.de – Screenshot vom  07.05.2015

Die AGB interessieren mich nicht. Ist ja schließlich kostenlos! Also Häkchen gesetzt und ab dafür!

Der Klick auf den „Jetzt kostenlos anmelden“-Button zeigt schnell seine Wirkung. Beinahe zeitgleich erreicht mich die erste eMail der Ideo Labs GmbH.

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daily-date.de – Screenshot vom 07.05.2015

„Jetzt flirten“ und sofort mein Abenteuer beginnen, darauf habe ich gewartet. Ein beherzter Klick führt mich durch 7 Registrierungsschritte, in dem ich der Ideo Labs meine Dating-Vorlieben offenbare. Stets begleitet von Darstellungen (halb-)nackter Damen, bei denen es sich um meine erste Affaire handeln könnte, fliege ich durch die Registrierung.

Nach deren Abschluss und noch bevor ich mich auf die Suche nach einer Affaire begeben kann, gleich die erste Geste der Ideo Labs Gmbh: Ein (Pop-up)-Gutschein – nur 24 h für mich reserviert.

Screenshot vom 07.05.2015 - Mosaiken durch Verfasser
daily-date.de – Screenshot vom 07.05.2015 – Mosaiken durch Verfasser

Ich lehne ab, indem ich auf „Kontakte ansehen“ klicke und sehe erst mal, wen ich ohne den Gutschein so daten kann. Bis jetzt ist ja alles kostenlos, was soll ich also mit dem Gutschein.

Gleich 10 „Kontakte“, dabei habe ich noch nicht mal ein Bild hochgeladen. Das ging fix! Wer braucht da noch eine Disco ;-)

Screenshot vom 05.05.2015 - Kontakt-Chiffren durch Verfasser unkenntlich gemacht
daily-date.de – Screenshot vom 05.05.2015 – Kontakt-Chiffren durch Verfasser unkenntlich gemacht

Ich entscheide mich für die zuletzt gelistete Dame, die auf romantische Erotik und Kuschelsex steht, und bin gespannt auf ihr Foto.

Screenshot vom 05.05.2015 - Kontakt-ID durch Verfasser unkenntlich gemacht. Verschommene Bilder durch Ideo Labs GmbH
daily-date.de – Screenshot vom 05.05.2015 – Kontakt-ID durch Verfasser unkenntlich gemacht. Verschwommene Bilder durch Ideo Labs GmbH

Auf den verschwommenen Bildern ist außer viel nackter Haut leider nichts zu erkennen. Um mir – im wahrsten Sinne des Wortes – Klarheit zu verschaffen, muss ich Premium-Mitglied werden.

Screenshot vom 07.05.2015
daily-date.de – Screenshot vom 07.05.2015

Die kostenlose Registrierung bringt mir also rein gar nichts, denn wer nimmt schon Kontakt zu einer fremden Person auf, deren Aussehen er noch nicht einmal kennt. Zum Glück offeriert mir die Ideo-Labs GmbH hier erneut den Gutschein über die 14 Tage Schnuppermitgliedschaft, dessen Sinn ich nun verstehe.

Screenshot vom 06.05.2015 - Mosaiken durch Verfasser
daily-date.de – Screenshot vom 06.05.2015 – Mosaiken durch Verfasser

Nun möchte ich das Angebot nutzen und zwar sofort und hastig – bevor die Reservierung für 24 Stunden verstrichen ist -, weshalb ich auf „Gutschein einlösen“ klicke.

Screenshot vom 06.05.2015 - Mosaiken durch Verfasser
daily-date.de – Screenshot vom 06.05.2015 – Mosaiken durch Verfasser

„Willkommensgeschenk„, „Einmalzahlung“, „1,00 €“ und „Schnupperangebot“ sind meine Schlüsselworte. 1,-€ Euro ist leicht zu verkraften, also entscheide ich mich dazu, mal reinzu“schnuppern“.

Gierig auf den „Weiter“-Button geklickt stehen nur noch meine Bankdaten zwischen mir und der trotz „Verschleierung“ offensichtlich dürftig bekleideten Unbekannten.

Screenshot vom 05.05.2015
daily-date.de – Screenshot vom 05.05.2015

Die wesentlichen Vertragsbestandteile, also den Preis – 1,- € („Einmalzahlung“) – und die Vertragsdauer – 14 Tage – sind mir noch vom vorherigen Screen bekannt, somit gibt es nichts zu prüfen, weshalb ich das Kleingedruckte beflissentlich ignoriere. Hier scheint es nur noch um die Zahlungsdaten für die Abbuchung des Euros zu gehen. Zur Not klärt mich ein letzter flüchtiger Blick auf die Hervorhebung in der rechten Spalte auf:

Screenshot vom 05.05.2015
daily-date.de Screenshot vom 05.05.2015

Also auf den Kaufen-Button geklickt, womit das Dilemma seinen Lauf nimmt.


Was zunächst aussieht, wie ein kostengünstiges Kennenlern-Angebot, entpuppt sich erst bei genauerem Hinsehen als kostenträchtige Angelegenheit. 89,90 € im Monat für wenigstens 6 Monate (539,40 €) fordert die Ideo Labs GmbH von denjenigen Nutzern, die sich nicht rechtzeitig durch eine den AGB entsprechende Kündigung von der 14-tägigen Schnuppermitgliedschaft lösen. Ein Widerruf soll – auch Verbrauchern – nicht möglich sein.

1. Ausschluss des Widerrufs für Verbraucher

Bei Verträgen mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr sieht § 312g BGB ein Widerrufsrecht des Verbrauchers nach § 355 BGB vor. Hier zeigt sich der Einfallsreichtum der Ideo Labs GmbH, die sich auf einen Ausschlussgrund beruft, den der Gesetzgeber für die Bereitstellung sogenannter „digitale Inhalte“ vorgesehen hat. Nach § 356 Abs. 5 BGB gilt nämlich Folgendes:

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher

1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und

2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.“

Das Pendant zu dieser Vorschrift ist Bestandteil des Erwerbsvorgangs des Schnupperangebotes:

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daily-date.de – Screenshot vom 07.05.2015

Der Begriff „digitale Inhalte“ findet sich legaldefiniert in § 312f Abs. 3 Satz 1 BGB. Danach handelt es sich bei digitalen Inhalten um „nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden“. Artikel 2 Nr. 11 der Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte-Richtlinie) definiert digitale Inhalte als „Daten, die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden“. Dabei ergibt sich aus Erwägungsgrund (19) der Richtlinie, dass „Digitale Inhalte“ Daten bezeichnet,

„die in digitaler Form hergestellt und bereitgestellt werden, wie etwa Computerprogramme, Anwendungen (Apps), Spiele, Musik, Videos oder Texte, unabhängig davon, ob auf sie durch Herunterladen oder Herunterladen in Echtzeit (Streaming), von einem körperlichen Datenträger oder in sonstiger Weise zugegriffen wird.“

Dem Gesetzgeber ging es beim Ausschluss des Widerrufsrechts für digitale Inhalte also offensichtlich darum, Unternehmer vor Missbrauch zu schützen, der sich daraus ergeben kann, dass beim Kauf von z.B. Software, Musik, eBooks oder Videos die Leistung vom Unternehmer regelmäßig durch die Zurverfügungstellung des Downloads erbracht worden ist und dieser im Falle eines Widerrufs keinen Einfluss mehr darauf hat, dass der Käufer den heruntergeladenen Inhalt von seiner Festplatte löscht.

Die Ideo Labs GmbH gibt vor, dass es sich bei ihrem Angebot um digitale Inhalte im oben bezeichneten Sinn handelt und schließt ein Widerrufsrecht deshalb aus. Hiergegen sprechen ihre eigenen AGB.  Denn bereits danach handelt es sich bei dem Angebot von daily-date.de nicht um die Bereitstellung digitaler Inhalte sondern um Kontakt- bzw. Vermittlungs-Dienstleistungen.

Screenshot vom 06.05.2015
daily-date.de – Screenshot vom 06.05.2015

Vertragsgegenstand ist somit das Vorhalten der Zugriffsmöglichkeit auf das Kontakt-Portal und die Ermöglichung, mit anderen Mitgliedern in Kontakt zu treten, was nicht mit dem einmaligen Download z.B. einer Software oder App zu vergleich ist. Insbesondere benötigt die Ideo Labs auch nicht den vom Gesetzgeber beabsichtigen Schutz gegen einen Missbrauch des Widerrufsrechts bei einmaliger Lieferung von digitalen Inhalten. Das Unternehmen wäre hinreichend durch § 357 Abs. 8 BGB geschützt, der eine Wertersatzpflicht des Nutzers vorsieht, sofern der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Dienstleistung begonnen hat und er dem Nutzer eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt hat.

Halten wir fest: Ein Widerruf kann von der Ideo Labs GmbH nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, dass es sich bei dem Angebot von daily-date.de um digitale Inhalte handelt.

2. Widerrufsbelehrung

Nach der mit Wirkung zum 13.06.2014 in Kraft getretenen Fassung des § 356 Abs. 3 Satz 1 BGB beginnt die Widerrufsfrist nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend den Anforderungen des Artikels 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB unterrichtet hat.

Nach Artikel § 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 1 EGBGB ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2 zu informieren.

Gemäß Artikel 246a § 4 Abs. 1 EGBGB sind diese Informationen vor Abgabe der Vertragserklärung des Verbrauchers in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung zur stellen. Nach § 312j Abs. 2 BGB muss der Unternehmer bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen.

Eine hervorgehobene Widerrufsbelehrung, die dem Nutzer unmittelbar vor Abgabe des Angebots zum Abschluss eine Schnupperangebots erteilt wird, suchen wir bei daily-date.de vergebens.

Im Gegenteil, die Ideo Labs GmbH belehrt uns – wie oben dargelegt – vielmehr darüber, dass ein Widerrufsrecht gerade nicht besteht. Denkbar wäre an dieser Stelle die Berufung des Unternehmens auf die Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung innerhalb der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine Widerrufsbelehrung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die über einen Link auf der letzten Seite des Kaufvorgangs erreicht werden können, auch vorhanden.

Jedoch entschied das LG Frankfurt/Oder in seinem Urteil vom 13.08.2013, dass die Darstellung einer Widerrufsbelehrung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers unmittelbar vor Abgabe von dessen Willenserklärung nicht ausreicht, selbst wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verbraucher vor Abgabe seiner Willenserklärung über einen Link erreichbar sind. Denn die Verlinkung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne einen Hinweis auf eine dort enthaltene Widerrufsbelehrung stellt dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung nicht klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung (vgl. LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 13.08.2013 – 16 S 238/12).

Darüber hinaus genügt die in den AGB enthaltene Widerrufsbelehrung – zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Beitrags – nicht den gesetzlichen Anforderungen, so dass sie nicht ordnungsgemäß erteilt wird.

Screenshot vom 13.05.2015
daily-date.de – Screenshot vom 13.05.2015

Sie ist nämlich nicht vollständig als sie weder die Telefon- noch die Faxnummer der Ideo-Labs GmbH enthält.

Nach § 355 BGB kann der Widerruf formlos erklärt werden, also auch mündlich, telefonisch durch Fax oder E-Mail. § 356 BGB verweist hinsichtlich der Einzelheiten der Widerrufsbelehrung auf die Anforderungen des Artikel 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB. Aus Artikel 246a § 1 Abs. 2 EGBGB ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, den Verbraucher über die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Abs. 1 BGB sowie das Muster-Widerrufsformular in der Anlage 2 zu belehren, wobei es dem Unternehmer nach Absatz 2 freigestellt ist, seine Informationspflichten dadurch zu erfüllen, dass er das in der Anlage 1 vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt.

Die Muster-Widerrufsbelehrung in Anlage 1 zu Artikel 246 a § 1 Abs. 2 Satz 2 ist im Gestaltungshinweis zu Ziffer 2 wie folgt erläutert „fügen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und soweit verfügbar Ihre Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ein“. Zwar ist die Ideo Labs GmbH nicht verpflichtet, die Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden. Dies entbindet sie jedoch nicht von ihrer Belehrungspflicht über das Widerrufsrecht nach Artikel 246a § 1 Abs. 2 EGBGB, wonach über das Verfahren für die Ausübung des Widerrufsrechts zu belehren ist.

Auch wenn die Nennung der Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse nicht unmittelbar im Gesetz, sondern lediglich in dem Gestaltungshinweis zur Muster-Widerrufsbelehrung erwähnt ist, wird aus dem Gesamtkontext deutlich, dass der Gesetzgeber, dem Verbraucher die Möglichkeiten des Widerrufs durch Benutzung von Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse ermöglichen wollte. Eine vollständige und richtige Widerrufsbelehrung erfordert daher – sofern verfügbar – die Nennung von Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse (vgl. LG Bochum, Urteil vom 06.08.2014 – I-13 O 102/14; OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015 – I-4 U 30/15).

Das die Ideo Labs GmbH über eine Telefaxnummer verfügt, ergibt sich aus ihrem Impressum.

Screenshot vom 13.05.2015
daily-date.de – Screenshot vom 13.05.2015

Eine Telefonnummer enthält das Impressum nicht. Eine solche ist nach den Recherchen des Verfassers – die durch einen Testanruf bestätigt wurden – aber vorhanden.

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Folglich gehören die Telefon- und die Faxnummer auch in die Widerrufsbelehrung, weshalb die Widerrufsbelehrung – zum Zeitpunkt am 20.05.2015 – unvollständig ist. Als Folge daraus ergibt sich, dass Verbraucher nicht wirksam über ihr Widerrufsrecht belehrt werden, weshalb die Widerrufsfrist nicht zu laufen beginnt.


Verbraucher sollten Ihre auf den Abschluss des Schnupperangebotes gerichtete Willenserklärung somit auf jeden Fall widerrufen, wenn sie sich nicht an dem Vertrag festhalten lassen möchten! Das Widerrufsrecht erlischt gemäß § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.


Der Beitrag wird fortgesetzt. Es sind folgende Beitragsabschnitte geplant:

II. Kündigung
III. Unwirksamkeitsgründe – Unwirksame AGB + Anfechtung


Bitte beachten Sie: Sämtliche Screenshots wurden von der besprochenen Website der Ideo Labs GmbH erstellt.

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