Parship – Das AG Hamburg bringt es auf den Punkt: Wertersatz ist zeitbezogen zu berechnen!

Parship berechnet den Wertersatz nach erklärtem Widerruf in Abhängigkeit von der Anzahl der in Anspruch genommenen Kontakte:

„Parship behält sich im Falle eines Widerrufs die Einforderung eines Wertersatzes vor: Hierzu wird geprüft, wie viele der zugesicherten Kontakte innerhalb der Widerrufsfrist realisiert wurden. Auf Basis dieses Werts wird die Höhe des zu leistenden Wertersatzes bestimmt. Dabei werden maximal drei Viertel des Mitgliedsbeitrags, ohne Aufschläge für abweichende Zahlungsweisen, in Rechnung gestellt“ (Zitat Parship aus einer Bestellbestätigung).

Das Landgericht Hamburg hielt diese Wertersatz-Berechnungsmethode für unwirksam (Landgericht Hamburg, Urteil vom 22.07.2014 – 406 HKO 66/14). Gegen dieses Urteil hat die PE Digital GmbH Berufung eingelegt. Termin zur Verkündigung der Entscheidung des OLG Hamburg (3 U 122/14) wurde auf den 02.03.2017 bestimmt . 

Vom AG Hamburg erreicht uns nun ein erfreulicher Hinweis, in dem das Gericht der Wertersatz-Berechnungsmethode von Parship eine Absage erteilt und meint, dass der Wertersatz zeitbezogen zu berechnen ist, also im Verhältnis zum Gesamtpreis für den vereinbarten Vertragszeitraum: 

„Das Gericht weist die Parteien auf Folgendes hin:

Die Klägerin hat ein Rechtsschutzinteresse an der beantragten Feststellung. Nach vorläufiger Würdigung des Sach- und Streitstands ist die Beklagte berechtigt, 1,00 € von der Klägerin zu ,fordern, da nach unstreitigem Sachverhalt die Klägerin 1 Tag an den Vertrag mit der Beklagten gebunden war, wonach sie insgesamt 366,45 € für den Zeitraum von 12 Monaten der Nutzung zahlen sollte, und sich der Wertersatz der Beklagten nach dem Zeitelement richtet. Denn Kern des Leistungsversprechens der Beklagten ist es, über den vereinbarten Zeitraum mit Unterstützung der Beklagten unter den anderen Nutzern des Online-Angebotes der Beklagten nach einem Partner suchen zu können. (Vgl. AG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2016 – 12 C 196/16-, Rn. 15, juris)“

AG Hamburg, Hinweis vom 20. Februar 2017, 31b C 7/17

Wir haben zahlreiche Klagen gegen die PE Digital GmbH beim Amtsgericht Hamburg eingereicht

Parship: Weiteres Versäumnisurteil des AG Hamburg – Kein Anspruch auf Wertersatz

und empfehlen Verbrauchern auch weiterhin, sich unbedingt gegen die Wertersatzforderung des Unternehmens zur Wehr zu setzen.


Bitte beachten Sie: Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 03. März 2017 wieder. Er erfüllt eine Archivfunktion und erhebt keinen Anspruch auf Aktualität.


Update vom 03. April 2017: Urteile betreffend Parship:

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 21.03.2017, 26 C 55/17 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 22.02.2017, 6 C 9/17 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 21.02.2017,  20a C 442/16 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 16.02.2017,  23a C 12/17 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 30.01.2017,  6 C 333/16 mit Korrektur (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 30.01.2017, 6 C 334/16 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 24.01.2017, 31a C 236/16 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.12.2016, 48 C 307/16 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf


Bitte beachten Sie: Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Er erfüllt eine Archivfunktion und erhebt keinen Anspruch auf Aktualität. Gegen ein Versäumnisurteil steht der PE Digital GmbH der Einspruch zu. Von diesem Recht hat das Unternehmen zum Teil auch Gebrauch gemacht.