AG Hamburg: Kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 588,- Euro für innerhalb der Widerrufsfrist „realisierte“ 10 Kontakte auf parship.de

Nach Klage zum Amtsgericht Hamburg (48 C 435/18) ergeht am 25.02.2019 Versäumnisurteil.

Hiernach wird die PE Digital GmbH verurteilt, der Klägerin den nach Widerruf geleisteten Wertersatz in Höhe von 588,94 Euro für die Inanspruchnahme von 10 Kontakten auf parship.de zu erstatten. Durch das Urteil wird die PE Digital GmbH weiterhin verpflichtet, der Klägerin die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

Zum Zeitpunkt der Beitragserstellung hat die PE Digital GmbH noch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Urteil einzulegen (nicht rechtskräftig).