Schlagwort: AG Hamburg

Parship. Wenn´s mal mit dem (Geschäfts-)Partner nicht klappt…. Das AG Hamburg richtet es ;-) (Wertersatz nach Widerruf für Parship)

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.06.2019, 40a C 94/19 (Parship) Kunden, die Ihre Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages über eine Premium-Mitgliedschaft bei Parship gegenüber der PE Digital GmbH widerrufen, sollen nach Auffassung der PE Digital GmbH bis zu 75 % des gesamten Mitgliedsbeitrages als Wertersatz für die während der

Lesen -->

AG Hamburg: Wertersatzforderung der PE Digital nach Widerruf ist „abwegig“

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 06.06.2019, 40a C 377/18 (Parship) Kunden, die Ihre Willenserklärung zum Abschluss des Vertrages über eine Premium-Mitgliedschaft bei Parship gegenüber der PE Digital GmbH widerrufen, sollen nach Auffassung der PE Digital GmbH bis zu 75 % des gesamten Mitgliedsbeitrages als Wertersatz für die während der

Lesen -->

AG Hamburg: Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 429,- € für 10 Kontakte bei elitepartner.de

Worum ging es? Meine Mandantin hatte einen Widerruf erklärt, weil ihr Elitepartner nicht zusagte. Die PE Digital GmbH machte daraufhin Wertersatz in Höhe von 428,95 Euro für 10 während der Widerrufsfrist auf dem Portal elitepartner.de – sogenannte – „realisierte Kontakte“ geltend. Durch Versäumnisurteil vom 08.05.2019 wurde die Beklagte

Lesen -->

AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 202,- € für in Anspruch genommene Kontakte

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.03.2019, 36a C 196/18 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 202,05 € zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 83,54 € freizustellen. 3. Die Beklagte hat die Kosten

Lesen -->

AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 395,- € für in Anspruch genommene Kontakte

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 08.04.2019, 40a C 17/19 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 395,28 € zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihres Prozessbevollmächtigten i.H.v. 83,54 € freizustellen. 3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits

Lesen -->

AG Hamburg: Kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 588,- Euro für innerhalb der Widerrufsfrist „realisierte“ 10 Kontakte auf parship.de

Nach Klage zum Amtsgericht Hamburg (48 C 435/18) ergeht am 25.02.2019 Versäumnisurteil. Hiernach wird die PE Digital GmbH verurteilt, der Klägerin den nach Widerruf geleisteten Wertersatz in Höhe von 588,94 Euro für die Inanspruchnahme von 10 Kontakten auf parship.de zu erstatten. Durch das Urteil wird die PE Digital

Lesen -->

AG Hamburg, Urteil vom 21.11.2018: Kein Anspruch auf Wertersatz für in Anspruch genommene Kontakte nach Widerruf (parship.de)

AG Hamburg, Urteil vom 21.11.2018, 23a C 402/17 Als Betreiberin der Partnervermittlungsplattform parship.de steht der PE Digital GmbH nach Widerruf durch den Verbraucher kein Anspruch auf Wertersatz für während der Widerrufsfrist in Anspruch genommene Kontakte zu. Bereits geleisteter Wertersatz ist zu erstatten.

Lesen -->

AG Hamburg, Urteil vom 19.11.2018: Kein Anspruch auf Wertersatz für in Anspruch genommene Kontakte nach Widerruf (parship.de)

AG Hamburg, Urteil vom 19.11.2018, 23a C 427/17 Als Betreiberin der Partnervermittlungsplattform parship.de steht der PE Digital GmbH nach Widerruf durch den Verbraucher kein Anspruch auf Wertersatz für während der Widerrufsfrist in Anspruch genommene Kontakte zu.

Lesen -->

Volle Breitseite für Parship: 0,- € Wertersatz für während der Widerrufsfrist erzielte – sogenannte – Kontakte

ein weiteres – das gefühlt hundertdste – Urteil gegen Parship. Same procedure as always: Parship fordert horrenden Wertersatz nach Widerruf, Kunde ärgert sich und klagt, Parship verliert. Es scheint, als würde die PE Digital nicht müde, sich in Hamburg eine Niederlage nach der anderen einzufangen. Verstehen muss man

Lesen -->

AG Hamburg: Höhe des Wertersatzes für parship.de „nicht plausibel“ – Parship durfte Berechnungsgrundlage nicht für rechtmäßig halten

Das AG Hamburg stellt fest, dass die Höhe des Wertersatzes nach Widerruf eines Vertrages über die Nutzung von parship.de nicht plausibel ist. Aus diesem Grund durfte Parship diese Forderung auch nicht für rechtmäßig halten. Bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts für den Anspruch auf Ersatz der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren,

Lesen -->

Parship – Der Wink mit dem Zaunpfahl: Das AG Hamburg gibt die Richtung vor!

Beim AG Hamburg geht es hoch her in Sachen Parship . An die 60 Klagen allein durch unsere Kanzlei. Schriftsätze, die sich vom Umfang her jenseits von Gut und Böse bewegen. Parship verliert, und zwar einen Prozess nach dem anderen. Das AG Hamburg positioniert sich ein weiteres Mal

Lesen -->

Was Sie schon immer über Parship wissen sollten! (bevor Sie zur Kasse gebeten werden)

Wer Parship nutzen möchte, muss zwingend zahlreiche Fragen beantworten. Abhängig von einem Teil dieser Antworten fällt der Mitgliedsbeitrag für die Premium-Mitgliedschaft aus. Als Faustregel dürfte gelten: Wer viel hat, wird ordentlich zur Kasse gebeten. Dass z. B. das abgefragte Einkommen ein Aspekt bei der Auswahl der Partnervorschläge ist,

Lesen -->