Arkadia Verlag GmbH: Verzicht auf 8.500,- € aus Anzeigenvertrag (Bürger-Info-Folder)
Ein Dokument „zwischen Tür und Angel“ zu unterzeichnen ohne das Kleingedruckte gelesen zu haben, kann teuer werden. Doch gerade Freiberufler und Kleingewerbetreibende jagen oft gestresst durch den Arbeitstag und ein Termin folgt dem nächsten, so dass – scheinbar – unwesentliche Aufgaben im Eilschritt erledigt werden. Zeitdruck ist maßgebend für den Erfolg der sogenannten „Kölner-“ oder auch „Fax-Masche“.
Meinen Mandanten sollte seine Unterschrift unter ein Fax-Formular knapp 8.500,- € kosten, die durch die Arkadia Verlag GmbH gegen ihn geltend gemachten wurden.
„Kölner-Masche“ (Fax-Masche) baut auf Unaufmerksamkeit der Opfer
Zum Zwecke der Neukundenakquise verschaffen die Werber sich bestehende und für sie frei zugängliche örtliche Adressbücher, Plakate und meist von Gemeinde-, Kreis- und Stadtverwaltungen herausgegebene bzw. autorisierte Broschüren und Tafeln, in denen überwiegend kleinere Gewerbetreibende und Freiberufler Werbeanzeigen mit einem Unternehmenslogo geschaltet haben.
Anschließend nehmen sie telefonisch Kontakt mit den Opfern auf und suggerieren diesen unter Ausnutzung der aus den alten Werbematerialien gewonnenen Informationen bewusst wahrheitswidrig zum Beispiel, dass sie Mitarbeiter des Verlages seien, der das dem Gewerbetreibenden bekannte Werbeobjekt herausgebracht habe. Ziel des Telefonats ist es, den Gesprächspartner unter Erzeugung von Zeitdruck zur Unterschrift des während oder im unmittelbaren Anschluss an das Gespräch per Fax übersandten Vordrucks aufzufordern und dabei über die Bedeutung der Unterschrift zu täuschen.
Beliebte „Legenden“ sind die Folgenden:
– mit der Rücksendung des unterschriebenen Vordrucks solle lediglich die Richtigkeil der Anschrift bestätigt werden
– im Rahmen eines bestehenden Werbevertrages solle lediglich eine Druckvorlage freigegeben werden
– die Anzeige werde im Rahmen einer Neuauflage im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses noch einmal, aber kostenlos verwendet werden
– es solle lediglich die Laufzeit eines bestehenden Werbevertrages bestätigt werden
– die Unterschriftsleistung solle wegen einer „automatischen Kündigung“ welche die Schriftform erfordere, erfolgen
– der Auftrag sei bereits mündlich erteilt worden, Kosten seien schon entstanden, da der Auftrag schon im Druck sei
– die Anzeige sei schon bezahlt, es gehe nur um die Neugestaltung des Drucks
– es sei eine Neuauflage des konkreten Werbemediums betroffen, in dem der Ansprechpartner bereits inseriert habe.
Allen Legenden ist gemeinsam, dass die Rücksendung des zu unterzeichnenden Dokumentes umgehend per Fax zu erfolgen hat. Durch den während des Telefonat aufgebauten Zeitdruck sollen die Opfer gezielt davon abgehalten werden, das ihnen zugesandte Schriftstück zu überprüfen. Dass die Unterschrift unter das Faxformular tatsächlich die Annahmeerklärung zum Abschluss eines neuen Anzeigenvertrags darstellt, der regelmäßig zwei Jahre läuft und pro Jahr mehrere kostenpflichtige Anzeigen beinhaltet, ist nur bei sorgfältiger Lektüre des regelmäßig kleingedruckten und aufgrund der Übermittlung per Fax schlecht lesbaren Textes erkennbar. Regelmäßig nimmt das Opfer lediglich seine in dem Dokument hervorgehoben abgebildete Werbeanzeige (die es vorher woanders selbst in Auftrag gegeben hat) wahr und denkt sich deshalb, alles sei in Ordnung.
Im Fall meines Mandanten sollte ein Anzeigenvertrag mit den folgenden Entgelten geschlossen werden, die schließlich durch die Arkadia Verlag GmbH gegen ihn geltend gemacht wurden:
2 Anzeigenfelder 399,00 x 2 798,00 €
Farbpauschale 169,00 169,00 €
Satzpauschale 189,00 189,00 €
Versandpauschale 29,00 29,00 €
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Preis pro Anzeige 1.185,00 €
19% USt. 225,15 €
Gesamt pro Anzeige 1.410,15 €
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Gesamt 6 Auflagen 8.460,90 €
Eine Menge Kohle für gerade mal eben etwas zu unterschreiben. Werbender und Vertragspartner sollte die Firma INT Media mit Sitz in 632 Sok No 6/A, Bursa TR (Türkei) sein, Vertragsgegenstand der Eindruck einer Werbeanzeige in den sogenannten „Bürger-Info-Folder“. Die Rechnungsstellung erfolgte dann schließlich durch die Arkadia Verlag GmbH mit Sitz in der Lahnstraße 89, 56379 Geilnau.
Forderungsverzicht nach anwaltlicher Korrespondenz
Die Wirksamkeit von auf diesem Wege zustande gekommen Verträge unterliegt zahlreichen rechtlichen Bedenken.
Betroffene sollten die Forderungen der Arkadia Verlag GmbH unter keinen Umständen ausgleichen ohne zuvor anwaltlichen Rat eingeholt zu haben!
Im Fall meines Mandanten verzichtete die Arkadia Verlag GmbH umgehend auf sämtliche Forderungen in der Gesamthöhe von knapp 8.500,00 Euro. Man betont allerdings, dass der Vertrag rechtswirksam sei und eine Abstandnahme von der Forderung ausschließlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Die Arkadia Verlag GmbH hebt hervor, dass ihr „nur an zufriedenen Kunden gelegen ist“.