AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 202,- € für in Anspruch genommene Kontakte
AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.03.2019, 36a C 196/18
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 202,05 € zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 83,54 € freizustellen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.