AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 202,- € für in Anspruch genommene Kontakte

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.03.2019, 36a C 196/18

Tenor

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 202,05 € zu zahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 83,54 € freizustellen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.