parwise.de – Frontline Digital GmbH verzichtet auf Forderungen in Höhe von 5.000,- €

Fehler im Aufbau und Inhalt von Webseiten, die Verbraucher zu einer Zahlung verpflichten sollen, können weitreichende Folgen haben. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung führt in der Regel dazu, dass Verbraucher ihre Willenserklärung noch zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss widerrufen können. Inhaltliche Mängel, die geeignet sind, einen Irrtum über Tatsachen hervorzurufen, berechtigen zur Anfechtung, die unter Umständen noch nach vielen Jahren erklärt werden kann. Schließlich werden Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass Verbraucher mit ihnen nicht zu rechnen brauchen, nicht Vertragsbestandteil.

Im Fall meines Mandanten führte der vor vielen Jahren mit der Frontline Digital GmbH über die Nutzung von parwise.de geschlossene Vertrag zu Forderungen in Höhe von mehreren tausend Euro. Eine Prüfung der konkreten Umstände des Vertragsschlusses führte zu rechtlichen Bedenken an dessen Wirksamkeit, die gegenüber der Fronline Digital GmbH geltend gemacht wurde. Dies führte dazu, dass die Frontline Digital GmbH auf sämtliche Forderungen in Höhe von knapp 5.000,- Euro für die Nutzung von parwise.de gegen meinen Mandanten verzichtete.

Obwohl der Forderungsverzicht von Seiten der Frontline Digital GmbH aus Kulanz und ohne Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung – ausschließlich für den Einzelfall – erklärt wurde, zeigt der Sachverhalt, dass es sich lohnen kann, rechtliche Zweifel an der Wirksamkeit von Verträgen anwaltlich prüfen zu lassen.

Insbesondere im Bereich des Online-Dating lassen sich häufig Fehler im Bestellvorgang finden, die zur Unwirksamkeit der Verträge führen. Verbraucher, die im Zweifel sind, ob die gegen sie geltend gemachten Forderungen Bestand haben, tun also gut daran, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen.