OLG Brandenburg: Hinweispflicht des Gerichts bei mangelnder Substantiierung
OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2020, 13 UF 127/17
Leitsatz
Auf mangelnde Substantiierung darf sich ein Gericht nie stützen, bevor auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Sachvortrages hingewiesen worden ist.
Insoweit ist nach § 139 Abs. 2 ZPO eine Erörterung unerlässlich, wenn Tatsachenvortrag, Beweisangebote oder Anträge unvollständig, unklar oder neben der Sache sind, es sei denn, die Partei war bereites durch eingehenden und von ihr erfassten Vortrag des Verfahrensgegners zutreffend über die Sach- und Rechtslage unterrichtet.
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