AG Hamburg: Parship – Nach Widerruf kein Anspruch auf Wertersatz in Höhe von 395,- € für in Anspruch genommene Kontakte
AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 08.04.2019, 40a C 17/19 Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 395,28 € zu zahlen. 2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger
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