Kategorie: Blog

Geldentschädigung für Werbe-E-Mail auf Grundlage von Artikel 82 Abs. 1 DSGVO – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch unterlassenes Vorabentscheidungsersuchen

Ein auf Artikel 82 Abs. 1 DSGVO gestützter Geldentschädigungsanspruch für den Erhalt einer unerwünschten Werbe-E-Mail kann nicht mit der Begründung fehlender Erheblichkeit abgelehnt werden. Stellt sich in einem bei einem nationalen letztinstanzlichen Gericht schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts, muss dieses Gericht seiner Vorlagepflicht zum Europäischen Gerichtshof nachkommen,

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vzbv prüft gerichtliches Vorgehen gegen Online-Partnerbörsen – Betroffene gesucht

Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Parship (Urteil vom 8. Oktober 2020, C641/19) wurde der Unsitte, Verbrauchern nach ihrem Widerruf bis zu 75 % des Gesamtpreises als Wertersatz zu berechnen, ein Ende bereitet. Anlass für Streit bieten aber auch andere Ausgestaltungen von Online Partnervermittlungsverträgen zum Nachteil

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just-date.de: D.I.E. GmbH verzichtet auf Forderungen in Höhe von 2.160,- €

Sex- und Casual-Dating Sex- und Casual-Dating steht hoch im Kurs. Zumindest scheint dies – gemessen an der Zahl der Mandatsanfragen – so. Dabei kommt es häufig zu ungewollten Abonnement-Verträgen, die als harmlose Schnuppermitgliedschaft begonnen haben. 14 Tage Mitgliedschaft für 1,- € 14 Tage Mitgliedschaft für 1,- €. Das

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Bürger-Info-Folder der INT Media: Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf 8.500,- € aus Anzeigenvertrag (Fax-Masche)

In Geilnau zeigt man sich großzügig. Die Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf knapp 8.500,- € für einen Anzeigenvertrag. Diesen hatte sie zuvor von der INT Media mit Sitz in der Türkei übernommen. Dabei hatte die INT Media hart für diesen Vertrag über die Werbeanzeige im „Bürger-Info-Folder“ gekämpft. Was

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OLG Brandenburg: Hinweispflicht des Gerichts bei mangelnder Substantiierung

OLG Brandenburg, Beschluss vom 13.02.2020, 13 UF 127/17 Leitsatz Auf mangelnde Substantiierung darf sich ein Gericht nie stützen, bevor auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Sachvortrages hingewiesen worden ist. Insoweit ist nach § 139 Abs. 2 ZPO eine Erörterung unerlässlich, wenn Tatsachenvortrag, Beweisangebote oder Anträge unvollständig, unklar oder neben der

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BGH: Zur Haftung für Kundenbewertungen bei Amazon (Pressemitteilung des BGH vom 20.02.2020)

Zur Haftung für Kundenbewertungen bei AmazonBGH, Urteil vom 20. Februar 2020 – I ZR 193/18 (Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 20.02.2020) Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass den Anbieter eines auf der Online-Handelsplattform Amazon angebotenen

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willigemilfs.de und gelegenheitssex.com: Paidwings AG verzichtet auf sämtliche Forderungen

Sex-Dating, Casual-Dating, Flirten und Chatten. Verbraucher, die sich auf Internetportalen tummeln, die derartige Leistungen anbieten, werden häufig mit einem Geschäftsmodel konfrontiert, das sie teuer zu stehen kommen kann. Schnuppermitgliedschaften und zeitlich beschränkte Mitgliedschaften, die sich automatisch verlängern, sind hier die Regel. Teilweise wird aus dem 1,- € Schnupper-Schnäppchen

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Universelles Anschreiben für Abofallen – Musterbrief für Flirt- und Datingportale*

*Beitrag wird laufend aktualisiert. Verbraucher, die im Bereich Flirt und Dating in die Abofalle getappt sind, schreiben sich oft um Kopf und Kragen. Die sicherste und im Ergebnis auch kostenschonendste Art, derartige Ärgernisse schnellstmöglich zu beenden, ist die anwaltliche Vertretung. So gibt es kaum Verträge in diesem Bereich,

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7 auf einen Streich! – D.I.E. GmbH verzichtet auf Forderungen aus insgesamt 7 Abonnements

Wie undurchsichtig der Zusammenhang zwischen einzelnen Flirt- und Datingportalen mancher Anbieter sein kann, zeigt ein aktueller Fall betreffend die D.I.E. GmbH. Gleich auf 7 Portalen hatte sich der Mandant angemeldet, darunter: million-dates.commega.dateflirtdate18.com just-date.deflirt-lounge.comonly-dates.de. Der Mandant hätte es noch schlechter treffen können, denn immerhin gibt es zahlreiche weitere Portale

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"Bürger-Info-Folder" Anzeigenvertrag durch INT Media – Arkadia Verlag GmbH verzichtet auf Forderung in Höhe von 8.500,- €

Eine der Erfolgszutaten der „Kölner-Masche“ (auch „Fax-Masche“) ist die durch den Anrufer hervorgerufene Eilbedürftigkeit. So werden Kleingewerbetreibende häufig zur „rush hour“, also zu einer Zeit angerufen, in der es besonders viel zu tun gibt. Eine Unterschrift werde zur Bestätigung des Druck-Layouts der bestehenden Anzeige dringend benötigt, da diese

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