Rechtsanwalt Thomas Rader

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verbandsklagerecht, Verbraucherschutz

Über die Verwendung von Textbausteinen in anwaltlichen Schriftsätzen

„Ein Textbaustein ist ein Textfragment, das wiederkehrende Verwendung findet“ (Wikipedia). Über den Nutzen von Textbausteinen braucht man gewiss nicht zu streiten. Bei der Bearbeitung gleich gelagerter Mandate – zum Beispiel im Rahmen von Abmahnungen wegen Filesharing – wird man um die Verwendung gleicher oder ähnlicher Argumente, nicht umhinkommen.

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