Rechtsanwalt Thomas Rader

Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Verbandsklagerecht, Verbraucherschutz

BVerfG: Prüfungs- und Aufklärungspflichten von Anschlussinhabern im Rahmen der Störerhaftung

BVerfG, Beschluss vom 21. März 2012 – 1 BvR 2365/11 Leitsatz des Verfassers: Ob in einer Konstellation, in der der Inhaber eines Internetanschlusses einem volljährigen Familienmitglied die Benutzung des Anschlusses erlaubt, Prüfpflichten bestehen und falls ja, wie weit sie gehen, wurde vom Bundesgerichtshof bislang nicht geklärt. Die „Sommer unseres

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BGH: Beweis für Zugang des Abmahnschreibens im Fall des § 93 ZPO

BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 – I ZB 17/06 Leitsatz des Gerichts: Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

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OLG Köln: Zur Haftung der Ehefrau für Urheberrechtsverletzung durch den Ehemann

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2012 – 6 U 239/11 Vorinstanz: Landgericht Köln, 28 O 482/10 Leitsatz des Verfassers:  Im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses bestehen keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren – insbesondere minderjährigen – Kindern

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AG Bonn: 26 Monate Haft für Angeklagten wegen Angriff mit einer Schere – Vertretung der Nebenklage durch die Kanzlei Rader & Mazur

AG Bonn: Az.: 65 Ls 114/11 Gefährliche Körperverletzung In dem Prozess gegen den 24-jährigen Angeklagten aus Afghanistan, der seine Ex-Freundin mit einer Schere angegriffen hatte, verurteilte Richter Volker Huhn den Angeklagten am Donnerstag, den 03.05.2012 zu einer Freiheitsstrafe von 26 Monaten. Der Angeklagte hatte seine damalige Freundin in

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OLG Hamm: Zur Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten bei sofortiger Abmahnung trotz Aufforderung zu vorheriger Kontaktaufnahme, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG

OLG Hamm, Urteil vom 31.01.2012 – I-4 U 169/11 Nicht selten findet man auf Websites die folgende oder eine ähnliche Formulierung, mittels derer sich der Websitenbetreiber vor der Inanspruchnahme auf Ersatz der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG schützen möchte: „Um die

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AG Frankfurt – Keine „uferlose Ausdehnung“ des „fliegenden Gerichtsstands“

AG Frankfurt, Urteil vom 01.12.2011, Az: 30 C 1849/11 – 25 Mit dem Herunterladen einer Datei in einem peer-to-peer Netzwerk wird diese gleichzeitig auch allen anderen Teilnehmern dieses Netzwerks zum Herunterladen angeboten. Dieses Angebot endet in der Regel nicht mit der Beendigung des Herunterladens, es sei denn, der Herunterladende

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Unerwünschte Werbung – „Einkauf Aktuell“ – Aufkleber “Werbung – Nein danke” nicht erforderlich

LG Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011 – 4 S 44/11 Werbende Unternehmen müssen dem ausdrücklich an den Unternehmer gerichteten Wunsch eines Empfängers von Postwurfsendungen, keine Werbung mehr erhalten zu wollen, auch dann nachkommen, wenn der Empfänger der Werbung keinen Aufkleber „Werbung – Nein danke“ auf seinem Briefkasten anbringt. Leitsätze des

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Über die Verwendung von Textbausteinen in anwaltlichen Schriftsätzen

„Ein Textbaustein ist ein Textfragment, das wiederkehrende Verwendung findet“ (Wikipedia). Über den Nutzen von Textbausteinen braucht man gewiss nicht zu streiten. Bei der Bearbeitung gleich gelagerter Mandate – zum Beispiel im Rahmen von Abmahnungen wegen Filesharing – wird man um die Verwendung gleicher oder ähnlicher Argumente, nicht umhinkommen.

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