Schlagwort: § 1004 BGB

AG München: Kein Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus Ärztebewertungsportal

AG, München, Urteil vom 12.10.2012, 158 C 13912/12 Leitsätze des Verfassers 1. Ein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen i.S.d. 29 Abs. 1 Nr. 2 an dem Ausschluss der Erhebung, Speicherung oder Veränderung personenbezogener Daten ist gegeben, wenn das Recht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 GG in

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OLG Saarbrücken: Zur Beachtlichkeit eines „Vertraulichkeitsvermerks“ in einer eMail – Allgemeines Persönlichkeitsrecht – 5 U 5/12

OLG Saarbrücken, Urteil vom 13.06.2012, 5 U 5/12 – 4 O 287/11 Leitsätze des Verfassers 1. Als lediglich einseitige Erklärung ist ein „Vertraulichkeitsvermerk“ (Disclaimer) in einer eMail nicht geeignet, rechtliche Verpflichtungen des Empfängers auf Unterlassen der Weitergabe der betroffenen E-Mail zu begründen. 2.  Die Veröffentlichung von Korrespondenz, soweit diese

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LG Münster: Zum Unterlassungsanspruch bei eMail-Werbung nach Neuzuordnung einer eMail-Adresse – 08 O 413/12

LG Münster, Urteil vom 22.04.2013, 08 O 413/12 Leitsätze des Verfassers: 1. Ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Zusendung von eMail-Werbung ist gegeben, wenn eine eMail-Adresse, an die der Versand von Werbung ursprünglich zulässig war, zwischenzeitlich einer anderen Person zugeteilt wurde und der neue Inhaber der eMail-Adresse nicht in in den Erhalt von

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LG Berlin, Zur Einordnung einer IP-Adresse als personenbezogenes Datum – 57 S 87/08

LG Berlin, Urteil vom 31.01.2013 – 57 S 87/08 Leitsätze des Verfassers 1. Eine IP-Adresse stellt ein personenbezogenes Datum dar, wenn die Bestimmung der Person durch die verarbeitende Stelle mittels anderer Daten (Zusatzwissen) technisch und rechtlich möglich ist und zudem keinen Aufwand erfordert, der außer Verhältnis zum Nutzen der Information

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LG Hagen: Auf Domain beschränkte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr für den Versand unerwünschter eMail-Werbung nicht – 1 S 38/13

LG Hagen, Urteil vom 10.05.2013, 1 S 38/13 Die Zusendung von eMail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stellt gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. der Wertung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des

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AG Leipzig: Unzulässige Drohung mit einem Schufa-Eintrag stellt einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar

AG Leipzig, Beschluss vom 13.01.2010, 118 C 10105/09 Leitsätze des Verfassers: 1. Sinn des Schufa-Systems ist der Schutz der Wirtschaftsteilnehmer vor zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Schuldnern, nicht aber die Durchsetzung möglicherweise unberechtigter Forderungen. Den Gläubigern soll nicht eine allgemeine Drohkulisse zur Verfügung gestellt werden, bei der das Schufa-System zu reinen

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AG Düsseldorf: GWE zum Unterlassen verurteilt – 21 C 2099/13

AG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2013 – 21 C 2099/13 – Versäumnisurteil Bereits mit Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.02.2012 – I-20 U 100/11 wurde die GWE verurteilt, es bei Meidung festzusetzender Ordnungsmittel im Wettbewerb zu unterlassen, mit ihrem Eintragungsangebot zu werben. Das Rechtsmittel gegen dieses Urteil wurde vom BGH

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LG Kiel: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von Nacktfotos im Internet – Schmerzensgeld 25.000,- Euro

LG Kiel, Urteil vom 27.04.2006, 4 O 251/05 § 823 Abs 1 BGB, § 826 BGB Schmerzensgeld bei unberechtigter Veröffentlichung privater Nacktfotos im Internet Leitsätze des Verfassers 1. Die unberechtigte Veröffentlichung und Verbreitung erotischer Fotos über das Internet begründet Schmerzensgeldansprüche aus unerlaubter Handlung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sowie

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BGH: Zur Störerhaftung des Hostproviders bei Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Blogger „blogspot.com“ – VI ZR 93/10

BGH, Urteil vom 25.10.2011, VI ZR 93/10 ZPO § 32; EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 2; BGB § 823 Abs. 1 Ah, § 1004 a) Nimmt ein Betroffener einen Hostprovider auf Unterlassung der Verbreitung einer in einem Blog enthaltenen Äußerung eines Dritten in Anspruch, weil diese das

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LG Essen: Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Nennung des Namens einer Privatperson auf einer Gegnerliste im Internet – 4 O 263/12

LG Essen, Urteil vom 26.09.2012, 4 O 263/12 Das LG Essen stellt fest, dass die Veröffentlichung des Namens einer Privatperson, die nicht im Geschäftsleben in die Öffentlichkeit tritt, nicht als Mittel zum Zweck für Werbemaßnahmen genutzt werden darf. Soll der Name der Privatperson in einer Gegnerliste im Internet

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