Schlagwort: Abmahnung

Unerwünschte Werbung – „Einkauf Aktuell“ – Aufkleber “Werbung – Nein danke” nicht erforderlich

LG Lüneburg, Urteil vom 30.09.2011 – 4 S 44/11 Werbende Unternehmen müssen dem ausdrücklich an den Unternehmer gerichteten Wunsch eines Empfängers von Postwurfsendungen, keine Werbung mehr erhalten zu wollen, auch dann nachkommen, wenn der Empfänger der Werbung keinen Aufkleber „Werbung – Nein danke“ auf seinem Briefkasten anbringt. Leitsätze des

Lesen -->

Über die Verwendung von Textbausteinen in anwaltlichen Schriftsätzen

„Ein Textbaustein ist ein Textfragment, das wiederkehrende Verwendung findet“ (Wikipedia). Über den Nutzen von Textbausteinen braucht man gewiss nicht zu streiten. Bei der Bearbeitung gleich gelagerter Mandate – zum Beispiel im Rahmen von Abmahnungen wegen Filesharing – wird man um die Verwendung gleicher oder ähnlicher Argumente, nicht umhinkommen.

Lesen -->