Schlagwort: Beweislast

BVerfG: Zur Zulässigkeit der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht festgestellt werden kann

Auch wenn es für die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen in der Regel keinen Rechtfertigungsgrund gibt, kann im Fall von Tatsachenbehauptungen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, auch eine möglicherweise unwahre Behauptung solange nicht untersagt werden, wie zuvor hinreichend sorgfältig deren Wahrheitsgehalt recherchiert worden ist. Für diesen Fall der

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OLG Düsseldorf: Bestätigungs-EMail im Double-Opt-In-Verfahren stellt keine unzulässige Werbung dar

OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2016 – I-15 U 64/15 Rechtskonform per EMail zu werben ist gar nicht so einfach. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt EMail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stets eine unzumutbare Belästigung dar. Der Auffassung des OLG München (Urteil vom 27.09.2012 – 29 U 1682/12),

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Kehrtwende des AG Köln: Bemerkenswerter Hinweis in Sachen Filesharing – Gutachtenvorschuss 5.000,00 €

Während die Kollegen von Waldorf Frommer sich vom Amtsgericht München – Urteil vom 31.10.2014 – 264 C 23409/13 –  gerade eine Ohrfeige in Sachen Darlegungs- und Beweislast einfingen, wirbelt das Amtsgericht Köln – Hinweis vom 22.10.2014, 125 C 410/14 – einigen Staub auf, in dem es nicht mehr – wie

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AG Bochum: Filesharing (Babysitter Wanted) – Widerlegung der Vermutungswirkung im Mehrpersonenhaushalt

Im Rechtsstreit eines durch uns vertretenen Beklagten sieht das Amtsgericht Bochum den Vortrag unseres Mandanten, wonach wenigstens drei weitere erwachsene Personen Zugriff auf den Internetanschluss hatten, als ausreichend an, um die tatsächliche Vermutung seiner Täterschaft zu entkräften. AG Bochum, Urteil vom 30.07.2014, 67 C 164/14 Leitsätze des Verfassers 1. Wird über einen

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BGH: Zum Vorliegen einer unzulässigen Beweislastumkehr durch Verwendung einer Checkbox im Online-Handel mit Verbrauchern

BGH, Urteil vom 15.05.2014, III ZR 368/13 Die Verwendung sogenannter Checkboxen im Online-Handel mit Verbrauchern ist weit verbreitet und üblich. Der BGH stellt fest, dass eine vorformulierte Bestätigung, die ein Verbraucher durch das Anhaken einer Checkbox  abgibt und die eine rechtlich erhebliche Erklärung beinhaltet, einer AGB-Kontrolle unterliegt. Führt die Bestätigung zu

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BGH: Grundsätzlich keine Störerhaftung des Anschlussinhabers für volljährige Familienangehörige, die den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen („BearShare“)

BGH, Urteil vom 8.1.2014, I ZR 169/12 („BearShare“) a) Der Inhaber eines Internetanschlusses haftet grundsätzlich nicht als Störer auf Unterlassung, wenn volljährige Familienangehörige den ihnen zur Nutzung überlassenen Anschluss für Rechtsverletzungen missbrauchen. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von

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AG Bielefeld: Rock´n Roll! – Oder: Die Rückkehr zur Beweislastverteilung der ZPO in Filesharing-Fällen

AG Bielefeld, Urteil vom 06.03.2014, 42 C 368/13 Eigene Leitsätze des Verfassers 1. Die Aufstellung einer tatsächlichen Vermutung setzt voraus, dass es einen empirisch gesicherten Erfahrungssatz aufgrund allgemeiner Lebensumstände dahingehend gibt, dass ein Anschlussinhaber seinen Internetzugang in erster Linie nutzt und über Art und Weise der Nutzung bestimmt und diese mit

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AG Düsseldorf: Zur Herleitung und zum Wesen der sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen

AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, 57 C 3144/13 Das Amtsgericht Düsseldorf setzt sich in dieser lesenswerten Entscheidung mit der Herleitung und dem Wesen der sekundären Darlegungslast auseinander und grenzt diese von der Beweislast ab. Die sonst häufig anzutreffende unreflektierte Übernahme von im Wege der Rechtsfortbildung durch die Gerichte gewonnener

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LG München: Keine Beweislastumkehr im Rahmen der sekundären Darlegungslast – 21 S 28809/11

LG München, Urteil vom 22.03.2013, 21 S 28809/11 AG München 142 C 2564/11 Leitsätze des Verfassers 1. Der Anschlussinhaber ist prozessual nicht gehalten, die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen auch zu beweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, zu entkräften. 2. Eine

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BGH: Beweis für Zugang des Abmahnschreibens im Fall des § 93 ZPO

BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 – I ZB 17/06 Leitsatz des Gerichts: Den Beklagten, der im Wettbewerbsprozess auf die Klageerhebung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat und geltend macht, ihm sei die Abmahnung des Klägers nicht zugegangen, trifft grundsätzlich die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen einer

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OLG Köln: Zur Haftung der Ehefrau für Urheberrechtsverletzung durch den Ehemann

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 16.05.2012 – 6 U 239/11 Vorinstanz: Landgericht Köln, 28 O 482/10 Leitsatz des Verfassers:  Im Verhältnis einer Ehefrau als Internetanschlussinhaberin zu ihrem Ehemann als überwiegendem Nutzer eines solchen Anschlusses bestehen keine vergleichbaren Kontrollpflichten wie im Verhältnis der Eltern zu ihren – insbesondere minderjährigen – Kindern

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