Schlagwort: Inkasso

Stylelux.de: „QuickMax“ – Wenn Eitelkeit zur Kostenfalle wird! (Wimpern-Wachstum im Wucher-Abo)

„StyleLux DE verschönnert Ihr Leben, auf eine einfache und sichere Art und Weise“ (Rechtschreibfehler inklusive) lautet die Werbeaussage der Lux International Sales ApS. Dabei scheint das Unternehmen es sich insbesondere bei der Einhaltung deutscher Gesetze besonders einfach zu machen. Unseres Erachtens sind die Verträge über die Schönheitsprodukte unwirksam. Kunden

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Gönnen Sie sich eine Affaire – Ideo Labs erstattet Beiträge für dateformore.de und Rechtsanwaltsgebühren

Mit dateformore.de und daily-date.de unterhält die Ideo Labs GmbH aus Berlin zwei Kontaktportale, deren männliche Nutzer sich unerwartet mit hohen Kosten für ein Abonnement konfrontiert sehen. Wir haben Klage beim Amtsgericht Mitte erhoben und die bereits gezahlten Abo-Gebühren zurückgefordert. Nach Klageerhebung lässt uns die Ideo Labs am 15. Juni 2015

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LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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VG Köln: Widerruf der Registrierung als Inkasso-Rechtsdienstleister bei begründeter Annahme dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen

VG Köln, Beschluss vom 07.02.2014, 1 L 1262/13 Leitsätze des Verfassers 1. Die Registrierung eines Inkassodienstleisters im Rechtsdienstleistungsregister kann durch die zuständige Behörde widerrufen werden, wenn die begründete Annahme der Erbringung dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen besteht, § 14 Nr. 3 RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz)  2. Die begründete Annahme der Erbringung dauerhaft unqualifizierter Rechtsdienstleistungen kann

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LG Düsseldorf: Mahnschreiben der GWE Wirtschaftsinformations-GmbH stellen Störung des lauteren Wettbewerbs dar und sind daher unzulässig

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012, 38 O 37/12 Leitsätze (des Verfassers) 1. Der Versuch, gegen die Betroffenen unter Berufung auf den behaupteten Vertrag Ansprüche herzuleiten und durchzusetzen, ist als Störung des lauteren Wettbewerbs anzusehen, wenn der Vertrag darauf beruht, dass die Marktteilnehmer in eine „Vertragsfalle“ gelockt worden sind.  2. Wenn

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