Schlagwort: Unterlassungserklärung

LG Hannover: Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch bedingte Unterlassungserklärung

Häufig werden strafbewehrte Unterlassungserklärungen „unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben. Das LG Hannover stellt fest, dass eine derartige Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt

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AG Düsseldorf: Zur Herleitung und zum Wesen der sekundären Darlegungslast in Filesharing-Fällen

AG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, 57 C 3144/13 Das Amtsgericht Düsseldorf setzt sich in dieser lesenswerten Entscheidung mit der Herleitung und dem Wesen der sekundären Darlegungslast auseinander und grenzt diese von der Beweislast ab. Die sonst häufig anzutreffende unreflektierte Übernahme von im Wege der Rechtsfortbildung durch die Gerichte gewonnener

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AG Köln: Schadensersatz i.H.v. 10,00 € pro Musiktitel im Wege der Lizenzanalogie in Filesharing-Fällen

AG Köln, Urteil vom 10.03.2014, 125 C 495/13 Begrenzung von Lizenzschäden und Abmahnkosten in Filesharingfällen Normen: §§ 97, 97a UrhG Tenor 1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 260,50 € nebst Zinsen i. H. v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 3. September 2013 zu zahlen.

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OLG München: Ausdrückliches Werbeverbot umfasst auch teiladressierte Postwurfsendungen („An alle Bewohner des Hauses“)

OLG München, Urteil vom 05.12.2013, 29 U 2881/13 Leitsätze des Verfassers 1. Werbende Unternehmen sind verpflichtet, dem Wunsch, keine Werbung mehr erhalten zu wollen, auch dann nachzukommen, wenn der Adressat der Werbung dies nicht durch einen Aufkleber „Bitte keine Werbung“ an seinem Briefkasten kundtut, sofern er das Unternehmen

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LG Hagen: Auf Domain beschränkte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr für den Versand unerwünschter eMail-Werbung nicht – 1 S 38/13

LG Hagen, Urteil vom 10.05.2013, 1 S 38/13 Die Zusendung von eMail-Werbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten stellt gemäß § 823 Abs. 1 BGB i.V.m. der Wertung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bzw. den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des

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BGH: Falschparken auf Privatgrundstück – Wiederholungsgefahr kann regelmäßig nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden

BGH, Urteil vom 21. 9. 2012 – V ZR 230/11 Leitsätze (des Verfassers) 1. Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem privaten Grundstück stellt eine verbotene Eigenmacht im Sinne von § 858 Abs. 1 BGB dar. 2. Der Halter eines Fahrzeugs ist Zustandsstörer, wenn sich die mit der freiwilligen Fahrzeugüberlassung geschaffene Gefahr

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