LG Hannover: Zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch bedingte Unterlassungserklärung
Häufig werden strafbewehrte Unterlassungserklärungen „unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen, d. h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben. Das LG Hannover stellt fest, dass eine derartige Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr nicht beseitigt
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