EuGH: Doppelter Betrag der normalerweise fälligen Lizenzgebühren bei Urheberrechtsverletzungen mit Unionsrecht vereinbar
Art. 13 der Richtlinie 2004/48/EG ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, wonach der Inhaber des verletzten Rechts des geistigen Eigentums von der Person, die dieses Recht verletzt hat, die Zahlung einer Geldsumme verlangen kann, die dem Doppelten der angemessenen Vergütung entspricht, die für die Erteilung der
Lesen -->