Schlagwort: § 356 BGB

LG Köln: Zur Ausdrücklichkeit der Zustimmung zum sofortigen Leistungsbeginn im Rahmen des Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten (Unwirksame Verknüpfung mit dem „Kaufen“-Button)

LG Köln, Urteil vom 21.05.2019, 31 O 372/17 (nicht rechtskräftig) Beim Online-Erwerb von digitalen Inhalten (Spiele, eBooks, etc.) kann der Käufer sein Widerrufsrecht dadurch verlieren, dass er seine ausdrückliche Zustimmung zur sofortigen Ausführung des Vertrages erteilt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt, dass er damit sein Widerrufsrecht verliert.

Lesen -->

AG Mettmann: Nach Widerruf kein Anspruch auf Zahlung von Mitgliedsbeiträgen für jungwillalt.com (Urteil vom 14.03.2019) – Paidwings AG

AG Mettmann, Urteil vom 14.03.2019, 25 C 176/18 – (Downloadlink unten) Gegenstand der Klage war der Ausschluss des Widerrufsrechts durch die Paidwings AG mit der Begründung, dass der kostenpflichtigen Mitgliedschaft bei jungwillalt.com ein „Vertrag über die Lieferung digitaler Inhalte“ i. S. d. § 356 Abs. 5 BGB zugrunde

Lesen -->

Kein Erlöschen des Widerrufsrechts auf Flirt- und Datingportalen der Ideo Labs – Zum Vorliegen eines Vetrages über die Lieferung digitaler Inhalte bei Flirt- und Datingportalen

Charakteristisch für die Flirt- und Datingportale der Ideo Labs GmbH ist die automatische Verlängerung einer 14 Tage Mitgliedschaft für 1,- € in ein Halbjahresabonnement für knapp 540,- €. Bei der überwiegenden Anzahl der Portale soll das Widerrufsrecht des Verbrauchers erlöschen. Nach Auffassung des Verfassers liegen die Voraussetzungen für

Lesen -->

LG Berlin in Sachen Ideo Labs – Eine Entwertung des Widerrufsrechts par excellence

LG Berlin, Urteil vom 30.06.216 – 52 O 340/15 Das Landgericht Berlin setzt sich im vorliegenden Urteil mit den Datingportalen dateformore.de, dateforemore.at und daily-date.de, daily-date.at der Ideo Labs GmbH auseinander. Dabei folgt es der Meinung der beklagten Ideo Labs GmbH, dass es sich bei dem Angebot auf den streitgegenständlichen

Lesen -->

LG Berlin: Schlichter Link auf AGB, die Widerrufsbelehrung enthalten, unzureichend

Informationen über das Widerrufsrecht müssen dem Verbraucher in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Dazu gehört auch eine klare und verständliche Darstellung der Information. Der Verbraucher muss ohne weiteres erkennen können, dass und wo ihm die Widerrufsbelehrung zuteil wird. Hierzu reicht die schlichte Verlinkung der Bezeichnung „AGB“ auch dann

Lesen -->

Stylelux.de: „QuickMax“ – Wenn Eitelkeit zur Kostenfalle wird! (Wimpern-Wachstum im Wucher-Abo)

„StyleLux DE verschönnert Ihr Leben, auf eine einfache und sichere Art und Weise“ (Rechtschreibfehler inklusive) lautet die Werbeaussage der Lux International Sales ApS. Dabei scheint das Unternehmen es sich insbesondere bei der Einhaltung deutscher Gesetze besonders einfach zu machen. Unseres Erachtens sind die Verträge über die Schönheitsprodukte unwirksam. Kunden

Lesen -->