Schlagwort: Abofalle

Universelles Anschreiben für Abofallen – Musterbrief für Flirt- und Datingportale*

*Beitrag wird laufend aktualisiert. Verbraucher, die im Bereich Flirt und Dating in die Abofalle getappt sind, schreiben sich oft um Kopf und Kragen. Die sicherste und im Ergebnis auch kostenschonendste Art, derartige Ärgernisse schnellstmöglich zu beenden, ist die anwaltliche Vertretung. So gibt es kaum Verträge in diesem Bereich,

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OLG München: Angabe von wesentlichen Eigenschaft der angebotenen Ware auf Bestellseite eines Onlineshops

OLG München, Urteil vom 31.01.2019 – 29 U 1582/18 § 312j BGB begründet zahlreiche Informationspflichten für Unternehmer. Im Fernabsatz müssen dem Verbraucher die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung hervorgehoben und unmittelbar vor Abgabe seiner Bestellung zur Verfügung gestellt werden. Das OLG München stellt fest, dass es hierfür

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LG Dortmund schiebt fadenscheinigem B2B-Portal einen Riegel vor: profi-kochrezepte.de

B2B-Abofallen sind darauf ausgerichtet, Verbraucher zu einem Vertrag über entgeltpflichtige Leistungen zu bestimmen, wobei dem Verbraucher seine Rechte unter Berufung auf eine vermeintlich unternehmerische Tätigkeit verwehrt werden. Das Landgericht Dortmund hatte Gelegenheit, sich mit der Website „profi-kochrezepte.de“ der B2B Web Consulting GmbH zu beschäftigen und die Anforderungen an eine wirksame Beschränkung eines

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Dating mit just-date.de: Ideo Labs erstattet Beiträge und 1,5 Geschäftsgebühr

*Update (20.08.2015): Betreffend unsere beiden Klagen beim AG Berlin Mitte hat die Ideo Labs unseren Mandanten sämtliche Beiträge und die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren erstattet, weshalb wir die Rechtsstreite in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Die Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Portale just-date.de, dateformore.de, only-dates.de und daily-date.de der Ideo Labs GmbH aus Berlin

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Ideo Labs – „Eine Affaire hat noch nie geschadet“ – Teil II – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Neben dateformore.de, daily-date.de und just-date.de offeriert die Ideo Labs GmbH aus Berlin mit only-dates.de ein Portal für „aufregende Dates“ und „prickelnde Abenteuer“. Die Inanspruchnahme des Willkommensgeschenks – einer 14-tägigen Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 1,00 Euro – kann auch im Fall von only-dates.de zu hohen Folgekosten führen. Denn das Unternehmen verlangt eine Kündigung

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Gönnen Sie sich eine Affaire – Ideo Labs erstattet Beiträge für dateformore.de und Rechtsanwaltsgebühren

Mit dateformore.de und daily-date.de unterhält die Ideo Labs GmbH aus Berlin zwei Kontaktportale, deren männliche Nutzer sich unerwartet mit hohen Kosten für ein Abonnement konfrontiert sehen. Wir haben Klage beim Amtsgericht Mitte erhoben und die bereits gezahlten Abo-Gebühren zurückgefordert. Nach Klageerhebung lässt uns die Ideo Labs am 15. Juni 2015

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LG Köln: Wo flirten draufsteht, muss auch flirten drin sein…

Zahlreiche Datingportale ködern ihre Kunden mit einer kostenlosen Registrierung. Häufig schnappt die Falle zu, wenn der Kunde erstmalig Nachrichten lesen oder versenden möchte. Hierfür ist eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erforderlich. Die hierfür angebotenen kostengünstigen „Schnupper-“ oder „Premium-“ Mitgliedschaften für teilweise 1,00 €, die „nur heute“ oder „wenige Tage“ für einen Schnäppchenpreis angeboten werden, entpuppen sich schnell

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LG Darmstadt: Schufa-Hinweis trotz Bestreiten der Forderung

Insbesondere die Betreiber so genannter Abofallen nutzen die Furcht der vermeintlichen Anspruchsgegner vor einem Schufa-Eintrag aus. Das Druckmittel Schufa wird aber auch von vielen anderen Unternehmen eingesetzt, um Zahlungsverweigerer zum Ausgleich von Forderungen zu bewegen, die sie für unbegründet halten und die deshalb bestritten wurden. Das Entscheidung des LG Darmstadt stellt

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BGH bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben so genannter „Abo-Fallen“ im Internet

Bundesgerichtshof Mitteilung der Pressestelle _______________________________________________________________________________________ Nr. 043/2014 vom 06.03.2014 Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen versuchten Betruges durch Betreiben so genannter „Abo-Fallen“ im Internet Das Landgericht Frankfurt am Main hat den Angeklagten unter Freisprechung im Übrigen wegen versuchten Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung

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LG Düsseldorf: Mahnschreiben der GWE Wirtschaftsinformations-GmbH stellen Störung des lauteren Wettbewerbs dar und sind daher unzulässig

LG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2012, 38 O 37/12 Leitsätze (des Verfassers) 1. Der Versuch, gegen die Betroffenen unter Berufung auf den behaupteten Vertrag Ansprüche herzuleiten und durchzusetzen, ist als Störung des lauteren Wettbewerbs anzusehen, wenn der Vertrag darauf beruht, dass die Marktteilnehmer in eine „Vertragsfalle“ gelockt worden sind.  2. Wenn

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