Ideo Labs – „Eine Affaire hat noch nie geschadet“ – Teil II – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

Neben dateformore.de, daily-date.de und just-date.de offeriert die Ideo Labs GmbH aus Berlin mit only-dates.de ein Portal für „aufregende Dates“ und „prickelnde Abenteuer“. Die Inanspruchnahme des Willkommensgeschenks – einer 14-tägigen Premium-Mitgliedschaft zum Preis von 1,00 Euro – kann auch im Fall von only-dates.de zu hohen Folgekosten führen. Denn das Unternehmen verlangt eine Kündigung des „Geschenks“ (der 14 Tage Mitgliedschaft), soll sich das Schnupperangebot nicht in ein Halbjahres-Abonnement verlängern, für das dann 6 x 89,00 Euro – insgesamt also 534,00 – Euro in Rechnung gestellt werden.

Wir sehen uns das Angebot der Ideo Labs genauer an und knüpfen an unseren Beitrag vom 09.06.2015 an, in dem wir uns dem Vertragsabschluss und dem Ausschluss des Widerrufsrechts bei daily-date.de widmeten:

Eine Affaire hat noch nie geschadet… daily-date.de – Teil I: Vertragsschluss und Widerruf


Wir haben zwei Registrierungen bei only-dates.de vorgenommen und zwar unter Angabe männlichen als auch weiblichen Geschlechts. Hintergrund sind die verschiedenen Möglichkeiten, die die Ideo Labs im Rahmen der kostenlosen Mitgliedschaft anbietet, je nachdem, ob diese von einem Mann oder einer Frau vollzogen wird.

Im Hinblick auf die kostenlose Anmeldung stellte das LG Köln in seinem Urteil vom 19.08.2014 – 33 O 245/13 („Flirtcafe“) klar, dass  die Werbung für ein Angebot mit “Jetzt kostenlos anmelden!“ / „Kostenfrei registrieren” für ein Dating-Portal wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn die Ermöglichung einer Kontaktaufnahme und die damit einhergehende Vermittlung von Flirt-, Chat- und Dating-Möglichkeiten nur kostenpflichtig erlangt werden kann. Inwieweit die Grundsätze dieses Urteils auf only-dates.de übertragen werden können, stellen wir am Ende des Beitrags fest.

Die Anmeldung bei only-dates.de ist kostenlos.

Screenshot vom 02.07.2015
Only-dates.de – Screenshot vom 02.07.2015

„Für Sie nur noch 24 Stunden reserviert“ – „nur für kurze Zeit verfügbar“

Unmittelbar nach der Registrierung begegnet uns die 1. Aussage der Ideo Labs, die sich als unwahr herausstellt. Das Unternehmen bietet einen Gutschein für eine 14 Tage Schnuppermitgliedschaft an, der „nur für kurze Zeit verfügbar“, und „für Sie nur noch 24 Stunden reserviert“  sein soll. Tatsächlich wird mir der Gutschein – solange ich kein zahlendes Mitglied bin – bei jedem Login angezeigt und das obwohl seit meiner kostenlose Registrierung bereits geraume Zeit vergangen ist. Im Fall von daily-date.de, in dem die kostenlose Registrierung im März 2015 vorgenommen wurde, wird mir der Gutschein sogar noch 3 Monate später offeriert.

Die Aussagen „nur für kurze Zeit verfügbar“, und „für Sie nur noch 24 Stunden reserviert“ bezogen auf einen Gutschein für eine 14 Tage Premium Mitgliedschaft sind folglich unwahr. Hierdurch wird unseres Erachtens ein Anfechtungsgrund i.S.d. § 123 BGB begründet. Nach dieser Vorschrift ist eine Willenserklärung anfechtbar, wenn der Erklärende durch eine arglistige Täuschung zu ihr bestimmt wurde. Sofern der Kunde den Entschluss zum Erwerb einer Premium-Mitgliedschaft aufgrund der Ankündigung einer nur zeitlich begrenzten – 24 h – Verfügbarkeit des Gutscheins fasst („Jetzt oder nie“), ist darin folglich ein Anfechtungsgrund zu sehen. Folge der Anfechtung ist die Nichtigkeit des Vertrages gemäß § 142 Abs. 1 BGB.


Vermeintliche Kontaktbilder

Hierbei soll es sich aber nicht um den letzten Irrtum handeln, den die Ideo Labs hervorruft. Wird von einem männlichen Nutzer, der noch kein zahlendes Mitglied ist, im Bereich der Kontakte das Profil eines anderen Mitglieds angeklickt, stellt sich die Ansicht des Profils wie folgt dar:

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Only-dates.de – Screenshot vom 27.06.2015 – Gelber Balken durch Verfasser

Insgesamt werden 6 Fotos angezeigt, die unter ihrer Verschleierung – verheißungsvoll – nackte Haut erahnen lassen. Da ein konkretes Profil mit einer konkreten Kontakt-ID angeklickt wurde, wird durch die Weichzeichnung der Bilder die Vorstellung erzeugt, es handele sich bei sämtlichen Fotos um Darstellungen der Profilerstellerin. Ein anderer Grund für die Weichzeichnung kommt nicht in Betracht. Dieser Irrtum wird bei einem Vergleich mit der Ansicht eines Profils deutlich, die aus weiblicher Sicht – also nach einer kostenlosen Registrierung unter Angabe weiblichen Geschlechts – vorgenommen wird. Hier erfolgt keine Weichzeichnung der Bilder:

Screenshot vom 06.07.2015
Only-dates.de Screenshot vom 06.07.2015

Während links auf dem obigen Screenshot – im unbearbeiteten Original – das Foto eines jungen Mannes abgebildet ist, bei dem es sich offensichtlich um den Profilersteller handelt, stehen die  5 kleineren Fotos in keinem Zusammenhang mit der links abgebildeten Person.

Bezogen auf die männliche Sicht bedeutet dies aber nichts anderes, als dass durch die Weichzeichnung der Fotos eine konkrete Fehlvorstellung bei den männlichen – kostenlosen – Mitgliedern hervorgerufen wird. Diese gehen davon aus, dass es sich bei den 5 weichgezeichneten Fotos ebenfalls um Darstellungen des Profilerstellers handelt. Trifft das männliche Mitglied hiernach eine Kaufentscheidung, weil es diese „Fotos ansehen“ möchte und geht er dabei davon aus, dass es sich bei sämtlichen Fotos um Darstellungen der Profilerstellerin handelt, wird er durch Täuschung zur Abgabe seiner Willenserklärung bestimmt, worin Anfechtungsgrund Nr. 2 zu sehen ist.


Einmalzahlung

Aber noch nicht genug der Irrtümer. Entscheidet sich der Nutzer zur Annahme des Angebots zum Abschluss einer 14 Tage Mitgliedschaft zum Preis von 1,00 Euro wird ihm zunächst die folgende Übersicht angezeigt:

Screenshot vom 02.07.2015
Only-dates.de – Screenshot vom 02.07.2015

Das 14 Tage „Schnupperangebot“ zum Preis von 1,00 € wird mit „Einmalzahlung“ gekennzeichnet. Im Gegensatz dazu weisen die 6, 12 und 24 Monatspakete diesen Zusatz nicht auf. Hieraus kann der Nutzer nichts anderes folgern, als dass sich seine Verpflichtung im Falle der Bestellung der 14 Tage-Mitgliedschaft darauf beschränkt, einmalig 1,00 Euro an die Ideo Labs zu leisten. Dass die Ideo Labs diesen Begriff anders auslegt, ergibt sich erst auf der nachfolgenden Bezahlseite:

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Only-dates.de – Screenshot vom 06.07.2015

Der Begriff „Einmalzahlung“ soll nach Auffassung der Ideo Labs folglich lediglich kennzeichnen, dass die Zahlung in Höhe von 1,00 Euro durch eine einzige Abbuchung erfolgt. Offenkundiger kann eine Täuschung nicht sein und die Klarstellung hinsichtlich einer einzigen Abbuchung eines Betrages in Höhe von 1,00 Euro entpuppt sich als eine an den Haaren herbeigezogene und an der Lebenswirklichkeit vorbeigehende Rechtfertigung des Begriffes „Einmalzahlung“.

Im Übrigen wurde die Bezeichnung „Mindestlaufzeit“, die die meisten Kunden aufgrund der vorhergehenden Deklaration der 14 Tage Mitgliedschaft als „Geschenk“ übersehen dürften, erst vor kurzem eingeführt. Noch am 25.06.2015 hieß es im Angebot von only-dates.de dort lediglich „Laufzeit“:

Screenshot vom 25.06.2015
Only-dates.de – Screenshot vom 25.06.2015

Der Einzug eines Betrages in Höhe von 1,00 Euro in mehreren Teilbeträgen macht auch vor dem Hintergrund der Darstellungen der übrigen Preise für die 6, 12 und 24-monatigen Mitgliedschaften keinen Sinn. Dort erfolgt der Hinweis „Einmahlzahlung“ nicht, obwohl der monatliche Beitrag auch hier in einer Abbuchung belastet wird.

Screenshot vom 06.07.2015
Only-dates.de Screenshot vom 06.07.2015

Hinsichtlich eines Betrages in Höhe von 1,00 Euro hält die Ideo Labs einen Hinweis darauf, dass die Abbuchung in einer Summe erfolgt, somit für erforderlich, während zu den Abbuchungsmodalitäten der größeren Beträge kein Wort verloren wird.

Die täuschungsbedingte Erregung des Irrtums, dass den Kunden im Falle der 14 Tage Mitgliedschaft lediglich eine einmalige Zahlungsverpflichtung in Höhe von 1,00 Euro trifft, dürfte ausschlaggebend für den Willensentschluss zu seiner Bestellung sein. Gegen eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung dürfen hier keine erheblichen Einwendungen vorgebracht werden können. Soweit argumentiert würde, dass ein Hinweis auf eine Verlängerung der 14 Tage Mitgliedschaft auf der nachfolgenden Bezahlseite erfolgt, greift dieser Einwand nicht. Denn der Hinweis erfolgt versteckt in einem längeren Fließtext:

Screenshot vom 06.07.2015
Only-dates.de – Screenshot vom 06.07.2015

Hervorzuheben ist dabei, dass die Verschleierung der Abonnement-Verpflichtung durch die Darstellung in einem Fließtext dadurch verstärkt wird, dass der gesamte Text der Seite in Fettschrift gehalten ist, wodurch keine Hervorhebung der eintretenden Verlängerung erfolgt. Hierdurch steht diese Darstellung zudem im Widerspruch zu Artikel 246a § 1 Nrn. 5 und 11 i.V.m. Artikel 246a § 4 Abs. 1 EGBGB i.V.m. § 312j Abs. 2 BGB.

Nach diesen Vorschriften muss der Unternehmer bei einem Verbrauchervertrag im elektronischen Geschäftsverkehr, der eine entgeltliche Leistung des Unternehmers zum Gegenstand hat, dem Verbraucher die Informationen gemäß Artikel 246a § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, 5, 11 und 12 EGBGB unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt, klar und verständlich in hervorgehobener Weise zur Verfügung stellen. Nichtjuristisch und auf den konkreten Fall bezogen ausgedrückt bedeutet dies, dass eine deutlich hervorgehobene Darstellung der Abonnement-Verpflichtung zu erfolgen hat. Dies ist vorliegend nicht der Fall.


Die oben dargestellten Sachverhalte begründen unseres Erachtens eine Täuschung der Kunden und sind auch wettbewerbsrechtlich relevant. Soweit das LG Köln in dem Eingangs bezeichneten Urteil deutlich macht, dass die Bewerbung eines Flirt- oder Datingportals als „kostenlos“ unzulässig ist, wenn die vom Verbraucher erwartete Dienstleistung nur gegen Entgelt in Anspruch genommen werden kann, dürfte diese Wertung auch auf das Angebot der Ideo Labs übertragbar sein.

Während die Feststellungen des LG Köln sich darauf bezogen, dass den Kunden im Rahmen der kostenlosen Mitgliedschaft keine – zu erwartende – Möglichkeit der Kontaktaufnahme zur Verfügung stand, erlaubt die Ideo Labs zwar die Aufnahme des Kontakts mittels Nachrichtenversand. Diese Option erweist sich vor dem Hintergrund der weichgezeichneten Fotos jedoch als nutzlos; denn Grundvoraussetzung für die Eingehung einer Affaire – (Werbeslogan: „Eine Affaire hat noch nie geschadet“) dürfte nach den Erwartungen der Kunden jedenfalls die Kenntnis vom Aussehen des Gegenüber sein.

Darüber hinaus ist die kostenlose Mitgliedschaft auf den Versand einer einzigen Nachricht beschränkt. Der Versuch, eine weitere Nachricht zu übermitteln, führte in sämtlichen von uns versuchten Fällen zu einer Weiterleitung auf die Bezahlseite, wo eine kostenpflichtige Mitgliedschaft erworben werden konnte, die ein „Unbegrenztes Kontaktrecht“ ermöglichen soll.

Hiernach steht die kostenlose Mitgliedschaft im Widerspruch zu den zulässigen Erwartungen der Kunden. Diese dürfen den Aussagen in der Werbung nach – „Kostenlos anmelden“ „kostenlos registrieren – nämlich davon ausgehen, das für die Kontaktaufnahme notwendige Minimum an Dienstleistung – Ansicht der Kontaktbilder, Möglichkeit, mehr als eine Nachricht versenden zu können – zur Verfügung gestellt zu bekommen.


Verträge, die unter diesen Voraussetzungen mit der Ideo Labs geschlossen werden, sind unsers Erachtens jedenfalls anfechtbar. Unabhängig davon besteht selbst nach langer Zeit noch die Möglichkeit, die zum Vertragsabschluss führende Willenserklärung zu widerrufen.

Betroffene Kunden sollten die Forderungen des Unternehmens daher unter keinen Umständen widerstandslos erfüllen.


Bitte beachten Sie: Sämtliche Screenshots wurden von der besprochenen Website der Ideo Labs GmbH erstellt.

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