AG Hamburg (erneut): Kein Anspruch auf Wertersatz für parship.de

Langsam trudeln unsere Urteile in Sachen parship.de hier ein. Die PE Digital GmbH lässt ein Versäumnisurteil nach dem anderen gegen sich ergehen. Vorgerichtlich hält Parship stets an seiner Wertersatzforderung fest. Wirklich überzeugt von ihrer Forderung scheint die PE Digital GmbH jedoch nicht zu sein.


AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 30.01.2017, 6 C 334/16

Kurz und knackig lautet die Antwort der PE Digital GmbH auf unser vorgerichtliches Schreiben, mit dem wir die Wertersatzforderung in Abrede stellen: 

„Ihre Auffassung teilen wir nicht. An der aktuellen Berechnung des Wertersatzes halten wir fest.“ (PE Digital GmbH, eMail vom 09. Dezember 2016)

Ebenso kurz und knackig lautet dann auch der Tenor des Versäumnisurteils des AG Hamburg vom 30. Januar 2017:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 353,59 € zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den Kosten der vorgerichtlichen Inanspruchnahme ihrer Prozessbevollmächtigten in Höhe von 83,54 € freizustellen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 30.01.2017, 6 C 334/16


Verbraucher, die von der PE Digital GmbH nach erklärtem Widerruf auf Zahlung von Wertersatz  in Anspruch genommen werden, sollten sich gegen diesen Anspruch zur Wehr setzen! Nach unseren bisherigen Erfahrungen erfordert die Abwehr der Forderung zwar eine Klage; das Prozesskostenrisiko ist jedoch gering. 

Auch die Verbraucherzentrale Hamburg rät Verbrauchern dazu, im Wege einer Klage gegen die Forderung der PE Digital GmbH vorzugehen:

Parship und der Wertersatz


Wissenswert: 50% der Anteile plus 1 Aktie an der Parship Elite Group, zu der die beiden Online-Partnervermittlungen Parship und Elite Partner gehören, wurden laut einem Bericht vom 05. September 2016 des Medienmagazins DWDL.de von ProSiebenSat.1 erworben.


Bitte beachten Sie: Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 07. Februar 2017 wieder. Er erfüllt eine Archivfunktion und erhebt keinen Anspruch auf Aktualität. Das Versäumnisurteil des AG Hamburg ist zum Zeitpunkt 07. Februar 2017 noch nicht rechtskräftig. Der PE Digital GmbH steht gegen dieses Urteil der Einspruch zu.