AG Hamburg: Erneutes Versäumnisurteil in Sachen parship.de (Wertersatz)

Nach erklärtem Widerruf fordert die PE Digital GmbH aus Hamburg bis zu 75% des vereinbarten Mitgliedsbeitrages als Wertersatz für die Nutzung von parship.de von ihren Kunden ein. Nach Erhebung einer negativen Feststellungsklage ließ das Unternehmen erneut ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen.

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 24.01.2017, 31a C 236/16

Tenor

1. Es wird festgestellt, dass die Beklagte nicht berechtigt ist, Wertersatz in Höhe von 234,68 € von der Klägerin zu fordern.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 20,90 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22.11 .2016 sowie für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten 83,54 € zu zahlen.

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 24.01.2017, 31a C 236/16


Bitte beachten Sie: Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung am 31.01.2017 wieder. Er erfüllt eine Archivfunktion und erhebt keinen Anspruch auf Aktualität. Das Versäumnisurteil des AG Hamburg ist zum Zeitpunkt 31.01.2017 noch nicht rechtskräftig. Der PE Digital GmbH steht gegen dieses Urteil der Einspruch zu.