Parship – Stiftung Warentest kritisiert einstigen Testsieger für hohe Wertersatzforderungen

Nachdem Parship Anfang 2016 von der Stiftung Warentest als Testsieger bei Partnervermittlungen gekürt wurde, rudert die Stiftung Warentest nun zurück und kritisiert die hohen Wertersatzforderungen, die das Unternehmen nach erklärtem Widerruf gegen Verbraucher geltend macht. 


Den Testsieg der Ausgabe 2.2016 der Stiftung Warentest, in dem Parship unter 5 getesteten Partnervermittlungen mit der Note gut (2,3) brillierte, präsentiert die PE Digital GmbH prominent auf der Homepage von parship.de.

Parship - Stiftung Warentest kritisiert einstigen Testsieger für hohe Wertersatzforderungen
parship.de – Homepage (Ausschnitt); Screenshot vom 16. Juni 2017

Nun rudert die Stiftung Warentest zurück und kritisiert das Geschäftsmodell von Parship erheblich. Anlass für die Kritik birgt die Vorgehensweise von Parship, Verbrauchern, die ihre Willenserklärung zum Abschluss einer Premium-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen widerrufen haben, bis zu 75% des für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarten Mitgliedsbeitrages als Wertersatz in Rechnung zu stellen. 

Den vollständigen Bericht der Stiftung Warentest können Sie hier nachlesen: https://goo.gl/d5oPF8


Von Seiten unserer Kanzlei wurden bislang an die 50! Klagen gegen die PE Digital beim Amtsgericht Hamburg anhängig gemacht. Bislang musste kein von uns vertretener Verbraucher den von Parship geforderten Wertersatz zahlen: 

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 17.05.2017, 48 C 112/17 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Urteil vom 08.05.2017,  25b C 94/17 (parship.de – PE Digital GmbH):
Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Urteil vom 02.05.2017, 25b C 95/17 (parship.de – PE Digital GmbH):
Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Endurteil vom 25.04.2017, 44 C 46/17 (parship.de – PE Digital GmbH): 
Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.03.2017, 20a C 52/17 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 21.03.2017, 26 C 55/17 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 22.02.2017, 6 C 9/17 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 21.02.2017,  20a C 442/16 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 16.02.2017,  23a C 12/17 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 30.01.2017,  6 C 333/16 mit Korrektur (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 30.01.2017, 6 C 334/16 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 24.01.2017, 31a C 236/16 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf

AG Hamburg, Versäumnisurteil vom 29.12.2016, 48 C 307/16 (parship.de – PE Digital GmbH): Wertersatz nach erklärtem Widerruf


Auch die Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) beurteilt die Chancen auf einen Prozesssieg als gut:

http://www.vzhh.de/recht/293021/parship-und-der-wertersatz.aspx


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