Only-dates und daily-date der D.I.E. GmbH – Zwei alte Abos, die es in sich hatten (Mitgliedsbeiträge seit Vertragsschluss ca. 16.000,- Euro)

Der Mandant hatte im Jahr 2014 eine Mitgliedschaft bei daily.date.de und im Jahr 2015 eine Mitgliedschaft bei only-dates.de der D.I.E. GmbH abgeschlossen. Bis ins Jahr 2022 ergaben sich daraus Mitgliedsbeiträge in Höhe von ca. 16.000,- Euro. Auf die hat die D.I.E. GmbH nun verzichtet.

Meine Beschäftigung mit den Portalen der D.I.E. GmbH hält nun schon viele Jahre an. Entsprechend weit in die Vergangenheit reichen meine Screenshots von den Vorgängen um den Erwerb einer Mitgliedschaft zurück. Insbesondere der Tatsache, dass die angebotene 14-tägige Schnupper-Mitgliedschaft für 1,- Euro sich automatisch zum Preis von 89,90 Euro monatlich verlängerte, sind sich viele Kunden der D.I.E. GmbH beim Abschluss der Schnuppermitgliedschaft nicht bewusst geworden. Und dafür gibt es gute Gründe.

Während die Hinweise auf die 14-tägige Mitgliedschaft für 1,- Euro hervorgehoben dargestellt wurden, ging die Information darüber, dass diese sich bei Nicht-Kündigung automatisch zu einem Halbjahresabo zum Preis von 89,90 Euro monatlich verlängert, im Gesamtbild unter. Da die Schnuppermitgliedschaft zudem als „Willkommensgeschenk“ beworben wurde, rechneten Verbraucher auch nicht mit einer automatischen Verlängerung.

Hinzu kam, dass die Portale only-dates.de und daily-date.de durch ihren Inhalt geeignet waren, Irrtümer in den Verbrauchern hervorzurufen. So wurde das Schnupperangebot für 1,- Euro damit beworben, nur für kurze Zeit verfügbar und nur für 24 Stunden für den Verbraucher reserviert zu sein, was nicht den Tatsachen entsprach. Das Ganze sah dann so aus:

Only-dates und daily-date der D.I.E. GmbH - Zwei alte Abos, die es in sich hatten (Mitgliedsbeiträge seit Vertragsschluss ca. 16.000,- Euro)
daily-date.de der D.I.E. GmbH – Schnuppermitgliedschaft – Weichzeichnung diesseits (2015)

Die Verbraucher konnten so zu einem sofortigen Erwerb der Schnuppermitgliedschaft veranlasst werden, ohne sich vorher eingehend mit dem Portal und den Angebotsbedingungen zu beschäftigen.

Gegen die Eingehung einer langfristigen Bindung durch eine automatische Verlängerung sprach auch die Bewerbung des Preises von 1,- Euro für die 14-tägigen Mitgliedschaft mit „Einmalzahlung“, wie nachfolgend am Beispiel von only-dates.de dargestellt:

Only-dates und daily-date der D.I.E. GmbH - Zwei alte Abos, die es in sich hatten (Mitgliedsbeiträge seit Vertragsschluss ca. 16.000,- Euro)
only-dates.de der D.I.E. GmbH – Einmalzahlung für die 14-tägige Schnuppermitgliedschaft (2015)

Ebenso war die Weichzeichnung der Bilder, die in einem Nutzer-Profil zur Kennzeichnung des Erotik-Typs angezeigt wurden, geeignet, in Verbrauchern den Irrtum zu erwecken, es handele sich um Bilder der Person, deren Profil man aufgerufen hatte, wie im Folgenden dargestellt.

Only-dates und daily-date der D.I.E. GmbH - Zwei alte Abos, die es in sich hatten (Mitgliedsbeiträge seit Vertragsschluss ca. 16.000,- Euro)
Details-Profilansicht daily-date.de der D.I.E.. GmbH (2015)

Wer sich für die Schnuppermitgliedschaft entschied, weil er dachte, die kleinen weichgezeichneten Bilder stellen die Person dar, die das Profil erstellt hat, unterlagen einem Irrtum.

Die Liste der möglichen Irrtümer bezüglich der Portale only-dates und daily-date lässt sich fortsetzen. Was viele Verbraucher nicht wissen ist, dass eine irrtums- oder täuschungsbedingte Willenserklärung angefochten werden kann. Zwar kann eine Anfechtung wegen Täuschung nur binnen Jahresfrist erfolgen. Allerdings beginnt der Lauf der Frist erst mit dem Zeitpunkt, in welchem der Verbraucher die Täuschung entdeckt. Verbraucher, die beim Lesen dieser Zeilen erstmalig den Eindruck gewinnen, seinerzeit getäuscht worden zu sein, können eine Anfechtung ab heute binnen eines Jahres erklären. Eine Anfechtung ist nur dann ausgeschlossen, wenn seit dem Vertragsschluss (Zeitpunkt der Abgabe der Willenserklärung) 10 Jahre verstrichen sind. Das Wichtigste dabei ist die Nachweisbarkeit des Zugangs der Anfechtungserklärung. Das geht per Einschreiben, oder man nimmt sich einen Anwalt, der weiß, wie´s funktioniert und vielleicht noch ein paar andere Tricks auf Lager hat. ;)

Im Fall meines Mandanten konnte ich die D.I.E. GmbH davon überzeugen, auf sämtliche Forderungen aus den Mitgliedschaften für die Portale only-dates und daily-date zu verzichten. Zwar hat die D.I.E. GmbH erklärt, der Verzicht erfolge „auf Kulanzbasis und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“. Diese Motivation war dem Mandanten aber egal, da er nun sicher wusste, dass er die seit dem Jahr 2014 aufgelaufenen Mitgliedsbeiträge von ca. 16.000,00 Euro nicht an die D.I.E. GmbH bezahlen musste. Und im Notfall hätte er beim Landgericht Düsseldorf auf Feststellung, dass die Forderungen nicht bestehen, geklagt.